Anspruch auf Kitaplatz: So kommen Eltern zu ihrem Recht

Hamburg (dpa/tmn) - Von August an steht jedem Kind in Deutschland ein Kitaplatz zu. Was einfach klingt, ist aber kompliziert. Denn nicht überall gibt es genug Plätze. Eltern sollten nicht zu lange warten, um den Rechtsanspruch durchzusetzen.

So geht's.

Eltern haben ab dem 1. August für ihre ein- bis dreijährigen Kinder einen gesetzlichen Anspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte oder bei einer Tagesmutter. In vielen Bundesländern fehlen aber knapp acht Wochen for Inkrafttreten noch immer viele Plätze. Eltern sollten in diesem Fall tätig werden. In einigen Fällen bekommen sie einen Ablehnungsbescheid auf ihren Antrag bei Kita oder Tagesmutter. „Gegen den sollten Eltern sofort Widerspruch einlegen“, rät Roland Richter, Rechtsanwalt in Hamburg.

Adressat ist die Stelle, die den Bescheid ausgestellt hat - meist das Jugendamt oder die Kreisverwaltung. Eine Ausnahme gelte in Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen: Dort gilt keine Widerspruchsregelung und die Eltern müssen sofort rechtliche Mittel einlegen.

Hat die Kommune keinen freien Betreuungsplatz für das Kind, stellen Eltern beim zuständigen Verwaltungsgericht einen sogenannten Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz. Denn eine Klage wäre zwar aussichtsreich, würde aber viel zu lange dauern: „Bis die Eltern Recht kriegen, geht das Kind vielleicht schon zur Schule“, erklärt Richter, der Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) ist. Mit dem Antrag geht es schneller, etwa vier bis sechs Wochen. Da das Prozedere für Nicht-Juristen schwierig ist, werden das viele Eltern gemeinsam mit einem Anwalt machen.

Eltern müssen in dem Antrag darlegen, warum sie einen Anspruchsgrund haben: Sie sind zum Beispiel berufstätig, so Richter. Oder sie haben keinen Platz bei einer Tagesmutter gefunden. Dann liege der Ball bei der Kommune: Sie muss sich darum bemühen, den Rechtsanspruch zu erfüllen und einen Platz zu suchen. Wollen Eltern nicht solange warten, können sie auch selbst einen Vorschlag machen: „Wenn sie zum Beispiel einen Platz in einem Privatkindergarten finden, der mehr Geld kostet, muss die Stadt diese Mehrkosten übernehmen“, sagt Richter. Die Kommune sei in der Bringschuld.

Bei einem anderen denkbaren Szenario hat die Kommune keinen Platz in der Wunsch-Kita um die Ecke, sondern bietet Eltern eine Alternative an: Das kann beispielsweise ein Kindergarten am anderen Ende der Stadt sein oder eine überfüllt Gruppe, bei der sich eine Erzieherin um 17 Kinder kümmert. In beiden Fällen müssen Eltern begründen, warum das nicht angemessen ist: „Zum Beispiel, weil es keinen funktionierenden Nahverkehr gibt und die Eltern ihr Auto brauchen, um zur Arbeit zu fahren.“ Bei einem schlechten Betreuungsverhältnis haben Eltern gute Karten, wenn sie sich auf das beziehen, was bisher galt. Dazu kontaktieren sie am besten andere Eltern, die ein Kind in der jeweiligen Kindertagesstätte haben.

Wird dann klar, dass sich ein Erzieher bisher nur um sieben oder acht Kinder kümmerte, reicht das als Beleg aus. Mutter und Vater können dann verlangen, dass nachgebessert wird. Problematisch sei bei diesen Fällen, dass es keine Standards gebe, sagt Richter. „Im Gesetz ist nicht formuliert, was als angemessen gilt.“

Seiner Einschätzung nach sind die meisten Eltern aber auf der Suche nach einer praktikablen Lösung: „Wenn sie den Eindruck haben, ihr Kind wird gut versorgt, werden Eltern den Platz annehmen“ - auch wenn es nicht die gewünschte Kindertagesstätte ist.

Richtig kompliziert wird es, wenn Eltern erst einmal zu Hause bleiben, weil das Kind sonst nicht betreut ist. Um einen Verdienstausfall geltend zu machen, müssen sie vor ein Zivilgericht ziehen. „Das ist kompliziert und aufwendig“, sagt Richter. Denn hier gehe es nicht mehr um einen Rechtsanspruch des Kindes, sondern um den der Eltern. Und diese müssen erst einmal beweisen, dass sie keine andere Betreuungsmöglichkeit gefunden haben, zum Beispiel Großeltern oder Freunde. Scheitern sie vor Gericht, bleiben sie unter Umständen auf den kompletten Prozesskosten sitzen.