Au-pair-Mädchen schwanger: Gastfamilie trägt Risiko
Düsseldorf (dpa) - Wer ein Au-pair-Mädchen beschäftigt, muss für unvorhergesehene Kosten aufkommen, auch wenn er getäuscht wurde. Das hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht am Donnerstag (26. März) dem Gastvater eines Au-pair-Mädchens aus Peru klar gemacht.
Der zog daraufhin seine Klage gegen die Stadt zurück. Die 19-Jährige war hochschwanger nach Deutschland eingereist und hatte kurz nach ihrer Ankunft ein Kind zur Welt gebracht.
Die Peruanerin war mit ihrem Baby nach der Geburt elf Wochen von der Stadt untergebracht worden. Die Kosten von insgesamt rund 2400 Euro muss nun die Gastfamilie tragen. Er habe das Au-pair-Mädchen zur Betreuung seiner eigenen vier Kinder verpflichtet und sei arglistig getäuscht worden, hatte der Gastvater argumentiert.
Die Gastfamilie hatte sich vor der Einreise wie üblich bei der Ausländerbehörde verpflichten müssen, für den Lebensunterhalt des Mädchens in Deutschland aufzukommen. Dies ist Voraussetzung für die Erteilung des notwendigen Visums. Hätte er von der Schwangerschaft der Peruanerin gewusst, hätte er weder den Au-pair-Vertrag noch die Verpflichtungserklärung unterschrieben, argumentierte der Gastvater.
Der Richter sagte, die Gastfamilie habe sogar noch Glück gehabt, dass die Peruanerin freiwillig ausgereist sei. Die Kosten hätten deutlich höher ausfallen können. Mit dem Unterschreiben der Verpflichtungserklärung gehe jede Gastfamilie ein hohes Risiko ein (Az.: 8 K 8570/14).