Bundesgerichtshof erlaubt Exhumierung für Vaterschaftstest
Karlsruhe (dpa) - War das mein Vater? Eine wichtige Frage. So wichtig, dass sie das Recht der Totenruhe aufhebt. Der mögliche Vater einer Klägerin darf exhumiert werden, hat der BGH entschieden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Exhumierung eines 2011 verstorbenen Mannes für einen Vaterschaftstest erlaubt. Das Gericht gab der mutmaßlichen Tochter recht, die einen DNA-Test verlangt hatte. Dem Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung komme besondere Bedeutung zu, teilte das Gericht am Freitag zur Begründung mit ( Az.: XII ZB 20/14). Das „postmortale Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen“ müsse hinter dem Recht der Kinder zurückstehen. Der eheliche Sohn des Mannes wollte weder der Exhumierung zustimmen noch eigene DNA für den von der Frau gewünschten Vaterschaftstest zur Verfügung stellen.