Ehe aufgehoben: Partner verliert den gemeinsamen Namen

Celle (dpa/tmn) - Auch wenn sich ein Boris daran stört, dass seine Exfrau weiter „Becker“ heißt: Nach der Scheidung darf der angenommene Name behalten werden. Anders sieht es bei der Aufhebung einer Ehe aus.

Wird eine Ehe aufgehoben, muss ein Ehepartner den gemeinsamen Namen aufgeben. Denn die Aufhebung kann nicht mit einer Scheidung verglichen werden, bei der Partner den gemeinsamen Namen weiter führen können. Das hat das Oberlandesgericht Celle entschieden (Az.: 17 W 13/12), wie der Deutsche Anwaltverein mitteilt.

In dem verhandelten Fall hatte sich das Paar bei der Hochzeit für den gemeinsamen Ehenamen der Frau entschieden. Nach etwa anderthalb Jahren wollte der Mann sich scheiden lassen. Nachdem bei der Frau eine Demenz festgestellt worden war, kümmerte sich kurz nach der Hochzeit eine Betreuerin um sie. Diese hatte die Aufhebung der Ehe beantragt. Mit Erfolg: Die Demenz hatte schon bei der Eheschließung vorgelegen. Außerdem hatte die Betreuerin gefordert, der Mann solle den Namen der Frau ablegen. Dagegen wehrte er sich.

Das Gericht entschied jedoch, dass der Mann wieder seinen ursprünglichen Namen führen müsse. Eine Ehe werde aus anderen Gründen aufgehoben als geschieden. Sie komme zum Beispiel in Betracht, wenn die freie Entscheidung für das Ja-Wort beeinträchtigt sei. Dies treffe bei der Frau zu. Deshalb könnten nicht die gleichen Vorschriften wie bei einer Scheidung gelten.