Ex-Partner: Detaillierte Vermögensauskunft möglich
Brandenburg (dpa/tmn) - Hat sich das Vermögen des Ex-Partners seit der Trennung stark verringert, kann die Ehefrau die genaue Klärung des Vermögens fordern. So hat das Brandenburgische Oberlandesgericht geurteilt.
Die Ehefrau hat den Anspruch, den Bestand zum Zeitpunkt der Trennung, das noch vorhandene Vermögen und den Verbleib der Differenz zu erfahren. Das hat das Brandenburgische Oberlandesgericht entschieden (Aktenzeichen: 10 Uf 47/09), wie der Deutsche Anwaltverein (DAV) mitteilt.
In dem Fall lebten die Ehepartner getrennt. Nach Auskunft des Mannes betrug sein Vermögen knapp 300 000 Euro. Die Frau gab an, es würden rund 100 000 Euro aus früheren Depotguthaben fehlen. Sie verlangte Auskunft darüber. Die Richter gaben der Frau Recht. Sie könne von ihrem Mann verlangen zu erfahren, wie hoch das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung gewesen, was damit geschehen und wie viel noch übrig sei. Er müsse über jedes Vermögen Auskunft geben, das für die Berechnung des Vermögensausgleichs bei der Scheidung infrage komme.
Wichtig ist laut des DAV der Zeitpunkt, zu dem ein solcher Anspruch erhoben werden muss: nicht erst mit der eingereichten Scheidung, sondern schon nach der Trennung.