Finanzplanung für werdende Eltern

Wer Nachwuchs bekommt, kann mit Fördergeldern rechnen — wenn er diese Hilfen rechtzeitig beantragt.

Düsseldorf. 678.000 Kinder sind laut Eurostat, dem statistischen Amt der Europäischen Union, 2010 in Deutschland auf die Welt gekommen. Mit der Geburt eines Kindes ändert sich das Leben einer jungen Familie.

Neben allen schönen Seiten ist der neue Erdenbürger auch eine finanzielle Herausforderung. Umso wichtiger ist es für angehende Eltern zu wissen, in welchem Bereich ihnen der Staat unter die Arme greift. Die Planung geht schon vor der Schwangerschaft los.

„Ist der Nachwuchs lange geplant, lohnt sich oft ein Steuerklassenwechsel im Voraus, spätestens mit Beginn der Schwangerschaft“, sagt Peter Kauth vom Internetportal Steuerrat 24. Der Elternteil, der später hauptsächlich Elterngeld beziehen wird, sollte in die Steuerklasse III wechseln und sich zudem Steuerfreibeträge beim Finanzamt eintragen lassen. Das Elterngeld richtet sich nämlich nach dem durchschnittlichen Nettoverdienst in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes.

Mutterschutz gilt sechs Wochen vor der Geburt eines Kindes bis acht Wochen danach. In dieser Zeit bekommen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung 13 Euro pro Tag Mutterschaftsgeld. Die Differenz zum bisherigen Nettogehalt stockt der Arbeitgeber auf. Privat krankenversicherte und familienversicherte Frauen erhalten einmalig 210 Euro Mutterschaftsgeld durch das Bundesversicherungsamt.

Elterngeld können Väter ebenso wie Mütter, Arbeitnehmerinnen gleichermaßen wie Hausmänner bis zu 14 Monate nach der Geburt eines Kindes bekommen. Mindestens beträgt es 300 Euro, maximal 1.800 Euro.

Seit 2010 gibt es für das erste und zweite Kind jeweils 184 Euro Kindergeld pro Monat. Fürs dritte Kind erhalten Eltern 190 Euro und für jedes weitere 215 Euro. Geringverdiener können bis 140 Euro pro Monat Kinderzuschlag erhalten. Dafür muss ihr Einkommen mindestens 900 Euro brutto (Alleinerziehende 600 Euro) betragen. Andernfalls würde Anspruch auf Arbeitslosengeld II bestehen.

Mit den Kinderfreibeträgen soll das Existenzminimum des Kindes steuerfrei gestellt werden. Bei Eheleuten sind dies insgesamt 7.008 Euro. Sie spielen allerdings erst eine Rolle, wenn die Steuerersparnis daraus günstiger ist als das Kindergeld.

Das Finanzamt prüft bei der Einkommensteuererklärung, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag die günstigere Variante ist.