Es wird zurzeit schrittweise bis auf 67 Jahre angehoben und berechnet sich nach dem Geburtsjahrgang.
Wer früher in den Ruhestand geht, zum Beispiel über die Rente mit 63, darf nur begrenzt dazuverdienen. Sonst wird die Rente entsprechend gekürzt. Unterschieden wird dabei zwischen Vollrente und Teilrente. Die Hinzuverdienstgrenze für eine vorgezogene Vollrente liegt laut Manthey bei 450 Euro. Wer mehr hinzuverdienen möchte, kann eine Teilrente wählen. Sie fällt dann zwar geringer aus, der Freibetrag ist aber höher - je nach der Bezahlung der Stelle kann sich das lohnen.
Er wird anhand des letzten durchschnittlichen Bruttogehaltes berechnet. Wer schließlich das reguläre Rentenalter erreicht, darf in jedem Fall unbegrenzt hinzuverdienen. Wichtig ist allerdings, dass Rentner den Nebenverdienst anmelden, betont Maike Cohrs von der Schuldnerberatung des Diakonischen Werks in Köln. Ansonsten drohen Rückzahlungen und im schlimmsten Fall eine Betrugsanzeige. Das gilt vor allem, wenn Senioren zusätzlich zur Rente Grundsicherung beziehen. Sie kann im Fall eines Nebenverdienstes gekürzt werden.