Halbe Stunde bis zur Kita: Was Eltern in Kauf nehmen müssen
Berlin (dpa/tmn) - Am 1. August tritt der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für ein- und zweijährige Kinder in Kraft. Konnte die Kommune bisher nicht den gewünschten Kitaplatz vermitteln, muss sie ein Ersatzangebot machen.
Das muss zumutbar sein.
Viel länger als eine halbe Stunde darf der Weg zur Kita nach geltender Rechtsprechung nicht dauern. Entscheidend sei die Zeit, nicht die Kilometerzahl, sagt Constanze Würfel, Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Können sich die Eltern zum Beispiel kein Auto leisten, muss die Strecke eben entsprechend kürzer sein - Hauptsache, das Kind ist morgens nicht deutlich länger als eine halbe Stunde unterwegs.
Kann die Kommune nicht den gewünschten Kitaplatz vermitteln, muss sie ein Ersatzangebot machen. Eltern sollten sich zwar kompromissbereit zeigen, allzu groß müssen die Abstriche aber nicht sein. Zumutbar sollte nicht nur die Entfernung zur Kita sein, sondern auch die Gruppengröße, erklärt die Fachanwältin für Sozialrecht. Wie genau der Betreuungsschlüssel ist, wie viele Kinder pro Betreuer also maximal in einer Gruppe sein dürfen, sei je nach Bundesland unterschiedlich.
Die Kommune kann den Eltern aber nicht nur eine alternative Kita vorschlagen, sondern auch eine alternative Art der Betreuung: eine Tagesmutter. „Wenn dieses Angebot gemacht wird, ist das zu akzeptieren“, sagt Würfel. Ist die Tagesmutter ausgebildet und qualifiziert, und ist auch die Entfernung zu ihrer Wohnung nicht zu groß, dürfen die Eltern den Alternativvorschlag nicht ablehnen. „Wenn ich das nicht annehme, habe ich mein Recht verwirkt.“