Kinder schützen: Keine Strandfotos ins Netz stellen

Berlin (dpa/tmn) - Wie süß! Wenn die Kinder im Sommer am Strand spielen, ist das für Eltern das perfekte Fotomotiv. Die Urlaubsbilder hinterher auch in Sozialen Netzwerken zu posten, ist aber keine gute Idee.

Urlaubszeit ist Fotozeit - Eltern stellen aber besser keine Strandfotos ihrer Kinder ins Netz. Das rät Mediencoach Kristin Langer von der Initiative „Schau hin! Was dein Kind mit Medien macht“. Schnappschüsse der Kleinen, auf denen diese in Badehose oder nackt am Strand spielen, können leicht in falsche Hände geraten.

Werden solche Fotos etwa in sozialen Netzwerken online gestellt, weitet sich der Kreis der Betrachter schnell aus, erläutert Langer. „Ich gebe die Entscheidung, wer das Foto schlussendlich besitzt, ab.“ Zwar lässt sich der Zugriff in solchen Netzwerken einschränken. Es wird aber leicht unterschätzt, wie groß zum Beispiel der Kreis der Freunde von Freunden im Netzwerk sein kann. Unter den Betrachtern können am Ende auch Pädophile sein. „Es gibt Menschen, die das Netz systematisch nach Fotos durchsuchen, um sich sexuell zu stimulieren.“

Um zu verhindern, dass ein Foto in falsche Hände gerät, rät Langer dazu, „überschaubare, abgesicherte Veröffentlichungsräume“ zu wählen. Das heißt zum Beispiel, die Fotos auf Seiten wie Facebook und Google+ nur für nahe Verwandte sichtbar zu machen. Eltern kann es helfen, sich eine Situation abseits der virtuellen Welt vorzustellen, erläutert Langer: „Möchtest du, dass dieses Foto vor dem Rathaus ausgestellt wird, wo praktisch alle Leute der Stadt vorbeigehen können?“ Wer auf Nummer sicher gehen will, lädt am besten nur Fotos hoch, auf denen das Kind nicht eindeutig zu erkennen ist, etwa mit Hut und Sonnenbrille.

Eltern müssen außerdem bedenken, dass das Internet nicht vergisst: Was einmal online ist, verschwindet nicht mehr aus der digitalen Welt. Mutter und Vater sollten sich daher fragen, was es für ihr Kind bedeutet, wenn es das Foto ein paar Jahre später im Netz entdeckt oder es von anderen damit konfrontiert wird. Denn Babyfotos, die Eltern süß finden, können einem Schulkind peinlich sein.

Theoretisch kann ein betroffenes Kind auch rechtlich gegen die Eltern vorgehen. Denn das Recht am eigenen Bild gilt auch für Kinder. Yvonne Kleinke, Anwältin für Medien- und Urheberrecht, ist bisher zwar noch kein entsprechender Fall bekannt. Trotzdem: „Sobald Kinder einschätzen können, was mit dem Bild geschieht, also mit 13, 14 Jahren, würde ich gegen den Willen des Kindes auf keinen Fall ein Foto online verbreiten. Es könnte sofort dagegen klagen.“