Kita-Ausbau hinkt hinterher - Das können Eltern tun
Berlin (dpa/tmn) - Auf dem Papier ist die Sache einfach: Für unter Dreijährige haben Eltern Anspruch auf einen Kita-Platz. In der Praxis ist es aber längst nicht für jeden so einfach, einen passenden Platz zu bekommen.
Welche Möglichkeiten haben Eltern dann?
Seit dem 1. August 2013 haben Eltern einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für Kinder unter drei Jahren. Trotz Anstrengungen von Bund und Kommunen gibt es beim Ausbau der Kinderbetreuung aber noch erheblichen Nachholbedarf. Laut Daten des Statistischen Bundesamtes gab es zum 1. März für knapp 662 000 Kinder unter drei Jahren einen staatlich geförderten Betreuungsplatz - entweder in einer Kita oder bei einer Tagesmutter. Dies entspricht einer Betreuungsquote von 32,5 Prozent. 2013 lag diese Quote noch bei 29,3 Prozent. Nach einer jüngsten Befragung wünschen sich allerdings 41,7 Prozent der Eltern ein Betreuungsangebot.
Die Betreuungssituation variiert stark je nach Region: Während in den ostdeutschen Bundesländern zum Teil schon Betreuungsquoten von rund 50 Prozent erzielt werden, gibt es im Westen - vor allem in einigen Großstädten - noch erheblichen Nachholbedarf. Aber auch bei der Elternnachfrage gibt es große regionale Unterschiede. Selbst innerhalb einer Kommune können die Elternwünsche zwischen verschiedenen Stadtteilen um bis zu 27 Prozentpunkte schwanken, zeigte jüngst eine Umfrage des Deutschen Jugendinstituts.
Theoretisch haben Eltern das Recht, beim Verwaltungsgericht zu klagen, wenn ihnen die Kommune keinen Platz in einer Kita oder bei einer Tagesmutter anbieten kann. Bisher liegen in Deutschland nach Zahlen der Jugendämter aber weniger Klagen vor als erwartet: „Die große Welle ist ausgeblieben. Vielen Eltern ist es zu unsicher, ob sie ihren Anspruch schnell genug durchsetzen können“, sagt Eva Becker, Fachanwältin für Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Mehr Aussicht auf Erfolg haben ihrer Meinung nach Eltern, wenn sie direkt mit der Kommune verhandeln. „Häufig gibt es andere Betreuungsmöglichkeiten als die klassische Kita“, sagt Becker. Eltern sollten sich deshalb gut überlegen, ob sie beispielsweise einen angebotenen Platz bei einer Tagesmutter mit der Begründung ausschlagen, ihr Kind solle lieber in eine Kita gehen. Ob sie überhaupt ein Wahlrecht zwischen Kita und Tagesmutter haben, ist juristisch ohnehin umstritten. „Letztlich geht es ja darum, dass mein Kind betreut wird.“
Selbst wenn das Angebot der Kommune nicht dem Wunsch der Eltern entspricht, sind sie damit noch nicht am Ende ihrer Möglichkeiten. „Fast überall gibt es eine hohe Fluktuation, Kinder ziehen weg“, sagt Becker. Haben Eltern lediglich einen Platz in der Tagesbetreuung bekommen, sei es daher sinnvoll, sich auf eine Warteliste der Kita setzen zu lassen, falls sie diese vorziehen würden. So könnte das Kind unter Umständen doch noch als Nachrücker einen Kita-Platz bekommen.
Wollen Eltern dennoch klagen, müssen sie in einem Antrag auf jeden Fall darlegen, warum sie Anspruch auf einen Betreuungsplatz haben. Das kann ihre Berufstätigkeit sein oder dass sie nachweislich zu einem bestimmten Datum wieder in ihren Job zurückkehren müssen. Belegen lässt sich das mit einem Arbeitsvertrag. Dann liege der Ball bei der Kommune: Sie muss sich darum bemühen, den Rechtsanspruch zu erfüllen und einen Platz zu suchen.