Nach Scheidung wird auch die Altersvorsorge geteilt
Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Bei einer Scheidung müssen Paare ihre finanziellen Rechte und Pflichten neu regeln. Doch nicht nur aktuelle Fragen wie die Aufteilung des Vermögens sind zu klären. Auch die finanzielle Absicherung im Alter sollten Geschiedene erörtern.
Wenn Ehepaare sich trennen, werden nicht nur Haus und Hof geteilt. Auch bei der Altersvorsorge wird ein finanzieller Ausgleich herbeigeführt, erklärt die Aktion „Finanzwissen für alle“ der Fondsgesellschaften. Der sogenannte Versorgungsausgleich kann alle drei Säulen der Altersvorsorge betreffen: die gesetzliche, die betriebliche und die private.
Alle Versorgungsansprüche, die während der Ehe erworben wurden, werden im Scheidungsfall grundsätzlich zu gleichen Teilen zwischen den Ehepartnern aufgeteilt. Um Streit zu vermeiden, hat jedes Paar die Möglichkeit, selbst eine Vereinbarung zu treffen, die von der gesetzlichen Regelung abweicht. Das kann vor allem für die private Vorsorge wichtig sein, um mit den eigenen Sparbemühungen für das Alter auch wirklich rechnen zu können. Sinnvoll ist es, dass jeder Partner eine angemessene eigene private Zusatzvorsorge betreibt - so ist bei einer Vereinbarung immer klar, wem was zusteht.