Reality-Dokus für Kinder entwürdigend
Berlin (dpa) - Kinderschützern sind sie ein Dorn im Auge: Reality-Dokus wie „Super Nanny“ und „Frauentausch“. Auf Kosten der Kinder würden reißerische Sendungen produziert. Deshalb verabschiedete der Kinderschutzbund jetzt eine Resolution zum Schutz der TV-Kids.
Entwürdigend und teilweise illegal sind nach Ansicht von Kinderschützern die Reality-Dokus einiger Privatsender. Immer öfter würden Kinder in Formaten wie der RTL-Sendung „Super Nanny“ „vorgeführt und sprichwörtlich zum Deppen gemacht“, sagte Christian Zainhofer vom Vorstand des Deutschen Kinderschutzbundes in Berlin.
Am 7. Mai verabschiedete der Kinderschutzbund eine Resolution zum Schutz von Kindern in TV-Produktionen. Unter anderem eine Folge der RTL-Sendung „Super Nanny“ hatte die Kinderschützer auf den Plan gerufen: Darin hatte eine Mutter vor laufender Kamera ihre fünfjährige Tochter mehrfach geschlagen: „Das kann doch nicht sein, dass das Team einfach weiterfilmt, anstatt zu sagen: Stopp!“
Längst nicht ausreichend, aber immerhin ein Schritt in die richtige Richtung sei das sogenannte Verpixeln der Kinder. Der Sender RTL II zum Beispiel habe in „Tatort Internet“ (gesendet im Herbst 2010) die im Netz aufgespürten vermeintlichen Pädophilen unkenntlich gemacht. Die Kinder, die offen vor der Kamera Interviews gaben, seien aber zu erkennen gewesen.
„Für die Kinder kann das in ihrem Heimatort Folgen haben“, merkte Zainhofer an. Sinnvoll seien derartige Formate nur, wenn es im Anschluss zu Gerichtsverfahren gegen die Täter käme. „Aber aus so einem hochsensiblen Thema nur eine reißerische Show zu machen, das geht einfach nicht“.
Die Eltern würden sich häufig nicht trauen, aus dem Vertrag mit dem Sender auszusteigen, wenn das Kind plötzlich nicht mehr will. „Und aus Angst vor einem Vertragsbruch ziehen sie es dann um jeden Preis durch.“
Von „möglicherweise verheerenden Folgen“ spricht der Experte bei der RTL-II-Produktion „Frauentausch“, in der Mütter für zwei Wochen ihre Familien tauschen. „Den Kindern fehlt dann aber ganz plötzlich die wichtigste Bezugsperson.“ Greift die „Frauentausch“-Mutter nicht ein, wenn die Ersatzmutter das Wohl des Kindes verletzt, handelt sie sogar gesetzeswidrig. „Denn dann hat sie ihr Kind in die Obhut einer offensichtlich ungeeigneten Person gegeben“, erklärte Zainhofer.