Rechtzeitig die Weichen stellen - Finanzfahrplan für die Ehe
Berlin (dpa/tmn) - Mit dem Ja-Wort beginnt für Ehepaare ein neuer Lebensabschnitt - auch, was die eigenen Finanzen angeht. Wer da den Durchblick nicht verlieren will, sollte nach den Flitterwochen die richtigen Weichen stellen.
Oft lässt sich so eine Menge Geld sparen.
Frisch Vermählte, die noch nicht gemeinsam wirtschaften, stehen als Erstes vor der Frage, wie sie ihre gemeinsamen Ausgaben bestreiten wollen. „Es hat sich bewährt, wenn beide Partner ein gemeinsames Girokonto eröffnen - zusätzlich zu ihren bestehenden Konten“, sagt Thomas Wolber vom Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband (OSV). Wichtig sei, dass es sich um ein sogenanntes Oder-Konto handele, auf das beide Partner unabhängig voneinander zugreifen könnten. Der Vorteil: Man müsse sich nicht zwei Kontonummern merken und zahle nur einmal Gebühren.
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner genießen auch steuerliche Vorteile. „Ab sofort informieren die Gemeinden die Finanzämter automatisch über die Heirat“, erklärt Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL). „In den elektronischen Lohnsteuermerkmalen von Arbeitnehmern wird dann die Steuerklasse IV vermerkt.“ Die vom Arbeitgeber abgezogene Lohnsteuer sei dabei zwar genauso hoch wie in Klasse I - doch könnten Ehegatten die Kombination ihrer Steuerklassen ändern lassen, um unterm Strich mehr netto zu haben. „Trägt ein Partner 60 Prozent oder mehr zum Haushaltseinkommen bei, lohnt es sich für ihn, in Steuerklasse III zu wechseln. Der andere Partner bekommt dann automatisch Klasse V.“
Bei besonders großen Verdienstunterschieden drohe allerdings eine Nachzahlung bei der Steuererklärung. Diese ließe sich jedoch dank der Steuerklassen-Kombination IV/IV mit Faktor vermeiden. Darin entspreche die Lohnsteuer genauer der tatsächlichen Steuerlast. Wichtig zu beachten: Die Steuerlast selbst ändert sich bei beiden Varianten nicht - nur müssen Paare nicht bis zur Steuererklärung warten, um sich zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückzuholen. Tatsächlich weniger Steuern zahlen die meisten Ehepaare, weil sie ab dem Jahr der Eheschließung vom Ehegatten-Splitting profitieren. „Das Finanzamt addiert dabei die Einkommen beider Partner, halbiert diese dann und versteuert jede Hälfte für sich“, sagt Rauhöft. „In der Summe ist die Steuerersparnis umso größer, je mehr sich die Einkommen beider Partner unterscheiden.“
Ehepartner sollten darüber hinaus ihre Versicherungsordner wälzen und prüfen, ob der vorhandene Schutz ausreicht. „Hört etwa die Frau nach der Hochzeit auf zu arbeiten, weil ein Baby unterwegs ist, kann sie sich und später auch das Kind in der gesetzlichen Krankenkasse des Mannes beitragsfrei mitversichern“, erklärt Gerald Archangeli vom Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute. „Ist der Mann dagegen privat versichert, werden für das Kind eigene Beiträge fällig - entweder in der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung.“
Überflüssige Policen lassen sich meist ohne großen Aufwand aussortieren. „Besitzen beide eine Privathaftpflicht- beziehungsweise Rechtschutzversicherung, lässt sich der jeweils jüngere Vertrag sofort auflösen“, sagt Archangeli. Paare, die nach der Hochzeit zusammenziehen, sollten sich um die Hausratversicherung kümmern. „Zieht einer beim anderen ein, kann er die Versicherungssumme seines eigenen Vertrages sofort reduzieren lassen, weil er etwa seine Möbel verkauft hat“, erklärt Archangeli. Wer seinen Vertrag dagegen auflösen will, muss die vereinbarte Frist einhalten.
Auch wenn das Rentenalter noch in weiter Ferne scheint, lohnt sich eine Bestandsaufnahme auch in Sachen Altersvorsorge. „Ein Blick in die jährliche Renteninformation verrät Arbeitnehmern, womit sie später rechnen können“, sagt OSV-Experte Wolber. „Außerdem sollten beide klären, welche Leistungen sie aus betrieblicher und privater Vorsorge zu erwarten haben.“ Daraus ergebe sich womöglich eine Lücke zum bisherigen Einkommen, die es durch Sparen zu stopfen gelte.