Getrennte Wege Scheidungsfolgenvereinbarung spart teure Gerichtsverhandlung
Bremen (dpa/tmn) - Ganz ohne Gerichtstermin geht es bei einer Scheidung nicht. Allerdings muss es nicht zwingend eine zeit- und kostenintensive Verhandlung sein, erläutert die Bremer Notarkammer.
24.05.2018
, 15:22 Uhr
Sind sich die Ehepartner einig, wie sie zum Beispiel Haushaltsaufteilung, Unterhalt und das Sorgerecht regeln wollen, können sie stattdessen auch eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung schließen. Das geht entweder alleine oder, etwas teurer, mit Hilfe von Anwälten. Vor Gericht müssen die Eheleute dann nur noch erscheinen, um die Scheidung endgültig bestätigen zu lassen.