Sind sich die Ehepartner einig, wie sie zum Beispiel Haushaltsaufteilung, Unterhalt und das Sorgerecht regeln wollen, können sie stattdessen auch eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung schließen. Das geht entweder alleine oder, etwas teurer, mit Hilfe von Anwälten. Vor Gericht müssen die Eheleute dann nur noch erscheinen, um die Scheidung endgültig bestätigen zu lassen.
Getrennte Wege Scheidungsfolgenvereinbarung spart teure Gerichtsverhandlung
Bremen (dpa/tmn) - Ganz ohne Gerichtstermin geht es bei einer Scheidung nicht. Allerdings muss es nicht zwingend eine zeit- und kostenintensive Verhandlung sein, erläutert die Bremer Notarkammer.
24.05.2018
, 15:22 Uhr