Schwiegereltern können Geldgeschenke zurückverlangen
Berlin (dpa/tmn) - Die Scheidung ist durch, der Kontakt zu den Eltern der Ex schlecht. Haben die Schwiegereltern Geldgeschenke gemacht, können sie diese unter Umständen anteilig zurückfordern. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin.
Im konkreten Fall hatte ein Vater seiner Tochter und ihrem Ehemann rund 225 000 Euro überwiesen. Das Geld sollte zur Rückzahlung des Darlehens für das Haus der Eheleute verwendet werden. Nachdem die Ehe geschieden wurde, verlangte der Vater vom früheren Schwiegersohn sein geschenktes Geld anteilig zurück - insgesamt rund 90 000 Euro.
Zu Recht, entschieden die Richter vom Hanseatischen Oberlandesgericht Bremen (Az.: 4 UF 52/15). Wie die Transaktionen belegen, sei das Geld für einen gemeinsamen Zweck der Eheleute gedacht gewesen. Damit war es ein Geschenk an Tochter und Schwiegersohn - man spricht von einer ehebezogenen Schenkung. Die Geschäftsgrundlage der Zuwendung war die Ehe der Tochter. Die sei mit der Scheidung entfallen, hieß es.
Die Beteiligten im verhandelten Fall einigten sich schließlich auf einen Vergleich: Der ehemalige Schwiegersohn sollte die Hälfte des geforderten Betrags an seinen Ex-Schwiegervater zurückzahlen.