Zu Vater oder Mutter? Hilfestellung für Scheidungskind

Berlin (dpa/tmn) - Ein Kind getrennt lebender Eltern kann nicht allein entscheiden, ob es bei seinem Vater oder seiner Mutter wohnt. Auch andere Kriterien seien für das Kindeswohl wichtig, entschied das Oberlandesgericht Brandenburg.

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In einem dort verhandelten Fall seien dem Kind die Konsequenzen eines Umzugs von der Mutter zum Vater nicht bewusst gewesen, argumentierte das Gericht. Das teilt die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) mit.

Der Zwölfjährige lebte mit seinem Bruder bei der Mutter und dem Stiefvater. Die Eltern hatten das gemeinsame Sorgerecht - doch der Vater beantragte das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht. Auch der Junge sagte vor Gericht, dass er gerne bei seinem Vater leben würde.

Das Gericht entschied allerdings dagegen (Az.: 10 UF 3/15). Zwar biete der Wunsch des Jungen eine Orientierung bei der Entscheidung - aber auch andere Kriterien seien zu berücksichtigen. So sei dem Jungen nicht bewusst, welche Konsequenzen eine solche Entscheidung habe. Schließlich würde er nicht nur aus der gewohnten Umgebung umziehen. Auch der Kontakt zur Mutter sei somit eingeschränkt. Der Junge habe zu beiden Elternteilen eine emotionale Bindung.

Das Gericht schlug allerdings einen Kompromiss vor: So könnte der Sohn künftig nicht nur am Wochenende, sondern auch mal an Wochentagen beim Vater leben.