Stillen und Beruf miteinander vereinbaren
Bonn (dpa/tmn) - Fangen Mütter nach der Babypause wieder an zu arbeiten, müssen sie nicht aufs Stillen verzichten. Ein Experte rät, einen kleinen Milchvorrat anzulegen. Doch das Mutterschutzgesetz sieht auch eine Stillpause vor.
„Wenn das Baby bis zum ersten Arbeitstag noch voll gestillt wird, kann die Mutter schon vorher immer wieder Milch abpumpen und portionsweise einfrieren“, rät Prof. Klaus Vetter, Gynäkologe im Netzwerk Gesund ins Leben. Die Initiative wird vom Bundesernährungsministerium gefördert. „Damit lässt sich ein kleiner Milchvorrat anlegen, der später aus der Flasche gefüttert werden kann.“
Durch das Mutterschutzgesetz steht jeder Mutter während der Arbeitszeit eine Extrastillpause von täglich einer Stunde zu. Mütter können sich in dieser Zeit ihr Baby zur Arbeit bringen lassen oder zum Stillen nach Hause fahren. Oder sie nutzen die Pause dazu, Milch abzupumpen, um die Milchbildung aufrechtzuerhalten. Wichtig ist, den Arbeitgeber früh zu informieren und gemeinsam eine Lösung zu finden.