Streich mit Folgen: Rechtliche Grenzen an Halloween
Berlin (dpa/tmn) - Das Türschloss verklebt, das Auto verkratzt, Eier an der Hauswand. Wenn die Streiche von Kindern und Jugendlichen an Halloween zu Sachschäden führen, kann der Spaß schnell ernsthafte Folgen haben.
Im Zweifel haften die Eltern.
Streiche an Halloween sollten sich in Grenzen halten. „Andere auf die Schippe zu nehmen ist an sich kein Problem“, sagte die Rechtsanwältin Eva Becker, Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). „Aber in dem Moment, in dem Schäden an Sachen oder Personen entstehen, hört der Spaß auf.“
Geht etwa eine Scheibe zu Bruch, haftet das Kind. Allerdings erst ab einem Alter von sieben Jahren. Gleichzeitig können auch Eltern haftbar gemacht werden, die ihre Kinder ohne Aufsicht durch die Straßen geistern lassen und somit ihre Aufsichtspflicht verletzen. „So gibt es dann womöglich zwei Haftende“, mahnt Becker. Eltern sollten ihre Sprösslinge daher auf dem Beutezug begleiten.
Ziehen die Kinder alleine los, sollten Mütter oder Väter mit ihnen im Vorfeld darüber sprechen, was erlaubt ist und was nicht. Eine Haftpflichtversicherung, die greift, wenn doch etwas passiert, ersetzt dies allerdings aus Sicht von Becker nicht: „Eine Haftpflicht sollte man für Kinder grundsätzlich haben. Das macht immer Sinn und in diesem Kontext ganz besonders.“
Um Probleme zu vermeiden, sollten Kinder aber generell für Recht und Unrecht sensibilisiert werden, rät die Fachanwältin. Und zwar unabhängig von Halloween: „Eltern sollten ihre Kinder immer mal wieder darauf hinweisen, dass bestimmte Dinge gefahrenträchtig sind und dass man für den Unsinn, den man veranstaltet, womöglich auch einstehen muss.“
Die Halloween-Nacht ist ein aus den USA übernommener Brauch. Am Vorabend des Allerheiligenfestes am 1. November ziehen die Kinder durch die Straßen und fordern „Süßes oder Saures“ („trick or treat“). Wer nichts Süßes herausgibt, wird dem Brauch nach mit einem Streich bestraft.