Studienabbruch wegen Kind: Ex-Mann muss länger zahlen
Oldenburg (dpa/tmn) - Bricht eine Ehefrau wegen der Geburt ihres Kindes das Studium ab, kann sie bei einer Scheidung länger Anspruch auf Unterhalt haben. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden, wie die Familienanwälte im Deutschen Anwaltverein mitteilen.
Längerer Anspruch auf Unterhalt gilt etwa dann, wenn die Frau aufgrund des abgebrochenen Studiums später dauerhaft weniger verdient. In dem konkreten Fall hatte die Ehefrau ihr Lehramtsstudium wegen der Geburt ihres Kindes abgebrochen und stattdessen sechs Jahre später eine Ausbildung gemacht. Nach sieben weiteren Jahren ließ sich das Ehepaar scheiden.
Die Richter mussten jetzt über die Dauer des Unterhalts entscheiden, den der frühere Ehemann zahlen sollte. Dafür wird geprüft, welchen Lebensstandard die bedürftige Ehefrau ohne die Ehe erreicht hätte. In dem konkreten Fall konnte die Frau mit ihrer Ausbildung nicht das Gleiche verdienen wie als Lehrerin. Dieser Nachteil sei ihr durch die Ehe entstanden, den ihr Ex-Mann nun ausgleichen müsse. Der Mann sei verpflichtet, seiner Ex-Frau bis 2013 Unterhalt zu zahlen (Aktenzeichen: 13 UF 28/09).