Trennung von den Eltern - Inobhutnahmen sind das letzte Mittel

Berlin (dpa/tmn) - Ob Stress in der Pubertät, Sucht oder Gewalt: In besonders gravierenden Fällen nehmen Jugendämter Kinder und Jugendliche in Obhut. Minderjährige sollen dadurch geschützt werden.

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Doch meist geht es auch darum, Eltern und Kinder wieder näherzubringen.

Meist liest man von den Fällen in der Zeitung oder sieht sie im Fernsehen: Kinder werden von ihren Eltern getrennt und vorübergehend in einer sicheren Umgebung untergebracht. Das Jugendamt greift ein und nimmt Kinder in einer akuten Krise aus der Familie. Die Mitarbeiter nehmen Minderjährige entweder auf eigenen Wunsch auf oder gehen Hinweisen von Lehrern, Nachbarn oder Polizei nach.

Bei Fällen wie dem Bremer Jungen Kevin, dessen Leiche 2006 im Kühlschrank seines drogensüchtigen Vaters entdeckt wurde, wird schnell Kritik laut. Dann heißt es: Warum hat das Jugendamt nicht eingegriffen? Das tut es in den vergangenen Jahren allerdings immer öfter. So ist die Zahl der Inobhutnahmen deutlich angestiegen: 2012 haben die Jugendämter 40 200 Kinder aus ihrer Familie geholt - das waren 5 Prozent mehr als im Vorjahr und sogar 43 Prozent mehr als fünf Jahre zuvor, wie das Statistische Bundesamt mitteilt.

Eine mögliche Erklärung für diese Entwicklung: „Es wird heute eben einfach genauer hingesehen, auch von der Bevölkerung“, sagt Reinhard Wiesner, Honorarprofessor an der Freien Universität Berlin im Fachbereich Erziehungswissenschaft. Er war bis vor einigen Jahren Leiter des Referats für Rechtsfragen der Kinder- und Jugendhilfe im Bundesfamilienministerium und gilt als Vater der entsprechenden Regelungen im Sozialgesetzbuch. Außerdem sei es für das Jugendamt sehr schwierig, die Gefahr in einer Krisensituation richtig einzuschätzen: Wie ernst ist die Gefahr für das Kind wirklich? Kann man damit rechnen, dass die Eltern kooperieren? Reicht es aus, das Familiengericht entscheiden zu lassen? Im Zweifel entschieden sich die Mitarbeiter deshalb lieber für eine vorläufige Inobhutnahme.

Wie lange sie dauert, ist unterschiedlich. „Oft können wir durch ein Gespräch mit den Eltern und Kindern schon nach wenigen Minuten eine Einigung erzielen und die Situation entschärfen“, erklärt Christian Hübsch, Leiter des Jugendamts der Stadt Bayreuth. Bevor die Mitarbeiter die Kinder von der Familie trennen, würden erst einmal andere Hilfen in Erwägung gezogen: zum Beispiel eine sozialpädagogische Familienhilfe, ein vorübergehender Erziehungsbeistand oder eine zeitweilige Unterbringung bei Verwandten.

Kommt es doch zu einer Inobhutnahme, werden die Kinder und Jugendlichen in Kinderschutzzentren oder in Bereitschafts-Pflegefamilien untergebracht. Dort bleiben sie, bis das zuständige Familiengericht zusammen mit den Eltern eine Entscheidung getroffen hat.

Dass die Gründe für eine Inobhutnahme sehr vielfältig sind, weiß auch Claudia Binkhoff. Sie ist Leiterin der Inobhutnahme Warendorf, die von der Outlaw-Jugendhilfe Greven getragen wird. Rund 100 Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren werden hier pro Jahr für maximal zehn Werktage aufgenommen. „Die meisten werden auffällig in der Schule und haben Probleme im Elternhaus“, erklärt Binkhoff. „Entweder fühlen sie sich von den Eltern einfach nicht verstanden und ungerecht behandelt, oder sie werden alleine gelassen und bauen sich dann ihre eigene Parallelwelt auf.“

Häusliche Gewalt ist nach Erfahrung der Diplompädagogin eher selten an der Tagesordnung. Häufiger passiere es, dass Jugendliche aufgrund von früheren Gewalterfahrungen in der Kindheit oder psychischen Erkrankungen der Eltern stark traumatisiert sind. In der Inobhutnahme Warendorf können sie eine Auszeit nehmen, während eine Familientherapeutin mit den Eltern arbeitet.

„Wenn wir merken, dass einiges im Argen liegt, bieten wir auch die Möglichkeit der ambulanten Nachsorge oder nehmen die Kinder für einige Zeit in einer sogenannten Perspektivgruppe auf“, erklärt Binkhoff. In der Zwischenzeit versuche man, mit allen Beteiligten zu einer Lösung zu kommen.