Trennungsjahr auch bei Treuebruch
München (dpa/tmn) - Vor einer Scheidung müssen Expartner ein Trennungsjahr einhalten. Dies kann nur in Fällen „unzumutbarer Härte“ aufgehoben werden. Dazu zählt nicht der Treuebruch.
Erfährt die Ehefrau drei Tage nach ihrer Heirat, dass ihr Ehemann eine ihrer Freundinnen liebt, ist dies kein Härtefall. Das haben Richter des Oberlandesgerichts München entschieden (Aktenzeichen: 33 WF 1104/10), wie der Deutsche Anwaltverein mitteilt.
In dem Fall hatte der frisch verheiratete Ehemann einer engen Freundin der Braut seine Liebe gestanden. Später stellte sich heraus, dass er sogar schon am Abend vor der Hochzeit seine Liebe offenbart hatte. Die Ehefrau drängte daraufhin auf eine Scheidung ohne ein vorheriges Trennungsjahr. Das Amtsgericht hielt ihren Antrag jedoch nicht für erfolgversprechend und lehnte ihn ab. Das Interesse an einem neuen Partner sei zwar ein Zerrüttungsgrund, mache das Abwarten des Trennungsjahres aber nicht unzumutbar.
Dagegen legte die Frau erfolglos Beschwerde ein. Ein Trennungsjahr sei auch dann einzuhalten, wenn das Scheitern der Ehe feststehe. Ein Treuebruch sei nicht automatisch als Härtefall einzuschätzen.