Urteil: Elterngeld wird ohne Sonntagszuschlag berechnet
Kassel (dpa) - Steuerfreie Zuschläge aus Sonntagsarbeit oder Nachtschichten fließen nicht in die Berechnung des Elterngelds ein. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel am Donnerstag 5.4.) entschieden.
Ein Vater von Drillingen hatte geklagt, weil seine Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit nicht berücksichtigt worden waren. Das Sozialgericht Marburg und das Landessozialgericht in Darmstadt hatten dem Mann zunächst recht gegeben. Die Kasseler Richter hoben diese Urteile nun auf (Aktenzeichen: B 10 EG 3/11 R).
In einem anderen Fall aus Niedersachsen war eine ähnliche Klage einer Krankenschwester bereits in der ersten und zweiten Instanz erfolglos geblieben. Sie scheiterte nun auch vor dem höchsten deutschen Sozialgericht.
Das 2007 eingeführte Elterngeld wird bis zu 14 Monate gezahlt und beträgt maximal 67 Prozent des durchschnittlichen Netto-Monatsgehaltes der letzten zwölf Monate. Bei den aktuellen Entscheidungen ging es um den Zeitraum vor dem Jahr 2011. Dann wurde das Gesetz präzisiert. Seitdem wird nur noch das zu versteuernde Einkommen als Berechnungsgrundlage genommen.