Viele pflegende Angehörige nehmen keine Auszeit in Anspruch
Berlin (dpa/tmn) - Wenn ein Mensch erkrankt oder gebrechlich wird und für längere Zeit nicht mehr ohne Hilfe auskommt, sagen Angehörige oft ihre Unterstützung zu. Sie müssen dann Beruf und Pflege unter einen Hut bringen.
Das kann schnell an ihre Kapazitäten gehen.
Nur etwa jeder Vierte sucht sich bei der Pflege eines Angehörigen Entlastung. Oft scheitere es daran, die Auszeit von der Pflege zu organisieren. Darauf weist das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) hin, die eine Studie zu dem Thema erstellt hat. Als erste Anlaufstelle können Betroffene sich an eine Pflegeberatung wenden. Sie bietet kostenlos Informationen.
Gemeinsam mit den Mitarbeitern lässt sich dann nach einer passenden Lösung suchen: Eine Möglichkeit ist es, die sogenannte Verhinderungspflege zu beantragen. Die Betreuung wird dabei für eine kurze Zeit, beispielsweise einen Urlaub, zu Hause von einer vertrauten Person übernommen. Das können Freunde und Nachbarn sein, oder ein ambulanter Pflegedienst. Der Vorteil dabei ist, dass sich der Pflegebedürftige nicht an einen neuen Ort oder einen anderen Tagesablauf gewöhnen muss. Pro Kalenderjahr kann bei der Pflegekasse diese Art der Betreuung für maximal 28 Tage beantragt werden. Die Kasse erstattet maximal 1550 Euro.
Eine weitere Möglichkeit ist die Kurzzeitpflege. Sie wird in der Regel von Pflegeheimen angeboten und ist zum Beispiel im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt praktisch. Sie kann in Anspruch genommen werden, sobald der Patient eine Pflegestufe erhält. In bestimmten Fällen ist sie auch etwas für Versicherte ohne Pflegestufe. Voraussetzung ist, dass sie in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt sind, also beispielsweise ihre Wohnung nicht mehr finden oder nach kurzer Zeit Absprachen vergessen. Die Kurzzeitpflege ist auf einen Zeitraum von bis zu vier Wochen im Jahr beschränkt. Die Pflegekassen übernehmen dabei jährlich Kosten von bis zu 1550 Euro.