Absetzbarkeit von Beiträgen für Arbeitsrechtsschutz

Berlin (dpa/tmn) - Beiträge für Rechtsschutzversicherungen können in der Regel nicht von der Steuer abgesetzt werden. Anders ist dies allerdings bei Beträgen für die Arbeitsrechtsschutzversicherung, wie der Bund der Steuerzahler in Berlin erklärt.

Beiträge für die Arbeitsrechtsschutzversicherung lassen sich von der Steuer absetzen. Solche Policen greifen, wenn etwa ein Streit mit dem Arbeitgeber wegen einer Kündigung vor Gericht endet. Diese Ausgaben könnten in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Wichtig ist dabei: Bei einer Police, die mehrere Rechtsbereiche abdeckt, sollte die Versicherungsgesellschaft den Beitragsteil für den Arbeitsrechtsschutz gesondert ausweisen.