Geschäft muss Sondermünzen annehmen

Berlin (dpa/tmn) - Manch einer besitzt sie: die Zehn-Euro-Sondermünze. Was viele nicht wissen: Mit der Prägung kann man auch ganz normal bezahlen - zumindest in Deutschland.

Ob an der Tankstelle oder der Supermarktkasse: Zehn-Euro-Sondermünzen kann man grundsätzlich auch als Zahlungsmittel einsetzen. Allerdings könne man nur in Deutschland mit diesen Geldstücken bezahlen, erklärt der Bundesverband deutscher Banken in Berlin. In anderen Euro-Ländern bestehe keine Annahmepflicht für solche Prägungen. Eine Ausnahme sind Zwei-Euro-Gedenkmünzen, bei denen unter anderem Größe und Gewicht dem üblichen Zwei-Euro-Geldstück entsprechen. Sie seien als gesetzliches Zahlungsmittel in allen Euro-Ländern zugelassen.