Aktionäre dürfen auf Hauptversammlungen mitreden
Frankfurt (dpa/tmn) - Einmal im Jahr werden Aktionäre zur Hauptversammlung eingeladen. Wer kann, sollte auch hingehen. Denn auf den Versammlungen erfahren Anleger aus erster Hand, wie es um das Unternehmen steht.
Bei wichtigen Fragen haben sie zudem ein Mitspracherecht.
Aktionäre haben ein Mitspracherecht. Darauf weist die Aktion „Finanzwissen für alle“ der Fondsgesellschaften hin. Auf den jährlichen Hauptversammlungen können sie sich nicht nur über die Geschäftsentwicklung des Unternehmens informieren. Mit ihrem Stimmrecht bestimmen sie bei wichtigen Entscheidungen auch mit - etwa über die Verwendung von Gewinnen. Außerdem können sie dem Vorstand und der Geschäftsführung meist direkt Fragen stellen. Die Hauptversammlungen der 30 Dax-Unternehmen finden in der Regel im April und Mai statt.
Anleger können dabei prüfen, ob eine Aktie weiter zu ihrer persönlichen Anlagestrategie passt. Denn dort bekommen sie Informationen über die weiteren Pläne der Firma. Wer Hauptversammlungen besuchen möchte, sollte sich vorbereiten und neben den Informationen aus dem Unternehmen auch unabhängige Einschätzungen einbeziehen. Welche Informationsquellen genutzt werden können:
Geschäftsbericht: Er enthält die wichtigsten Kennziffern zur Geschäftsentwicklung des vergangenen Jahres. In der Regel steht er auf der Website einer Aktiengesellschaft zum Download bereit. Die meisten Unternehmen liefern auf Nachfrage auch eine gedruckte Version ihres Geschäftsberichts.
Webseite: Neben dem Geschäftsbericht finden Anleger hier - vor allem im Bereich „Investor Relations“ - aktuelle Informationen zum Unternehmen und zur Geschäftsentwicklung.
Medien:Ob im Wirtschaftsteil der Tageszeitung oder im Internet - wie erfolgreich das Unternehmen zuletzt war und wie Aussagen des Vorstands einzuschätzen sind, bewerten unabhängige Medien in ihrer Berichterstattung.