Versicherung fürs Fahrrad: Hausratsschutz reicht meist
Henstedt-Ulzburg (dpa/tmn) - Zusätzliche Versicherungen gehen schnell ins Geld. Wer fürs Fahrrad nicht jährlich mehrere hundert Euro zahlen will, sollte seine Hausratsversicherung erweitern. Dieser Schutz ist günstig und meist nicht schlechter.
Radler brauchen auch für teure Fahrräder keine spezielle Diebstahlversicherung. Eine Absicherung über die Hausratversicherung reicht für gewöhnlich aus, sagt Martin Oetzmann vom Bund der Versicherten (BdV). Extrapolicen für Fahrräder seien meist sehr kostspielig und lohnten sich deshalb nicht - auch nicht für Pedelecs, die mehrere Tausend Euro kosten können.
„Hat ein Rad zum Beispiel 2000 Euro gekostet, zahlt man für eine Diebstahlversicherung im Jahr zusätzlich bis zu 300 Euro“, gibt Oetzmann zu bedenken. Sinnvoller sei es, die Hausratsversicherung um eine Komponente zu erweitern, mit der das Fahrrad auch außerhalb geschlossener Räume gegen Diebstahl versichert ist. Dafür werden laut dem BdV-Sprecher rund 30 Euro pro Jahr extra fällig.
Die meisten Hausratversicherer decken Fahrraddiebstahl jedoch nur zu ein bis drei Prozent der gesamten Versicherungssumme ab. Ist der Haushalt zum Beispiel mit 500 000 Euro versichert, kann es bei Rädern mit einem Wert über 5000 Euro also schon eng werden, warnt Oetzmann. Hierbei kann die Versicherungssumme nach oben angeglichen werden. Der Besitzer zahlt dann zwar etwas mehr, unterm Strich aber immer noch weniger als bei der Diebstahlversicherung.
Gegen eine Extrapolice sprechen für Oetzmann auch die vielen Ausnahmen beim Versicherungsschutz. So sei der Diebstahl oft nur zwischen 6.00 und 22.00 Uhr abgedeckt. Hierbei gibt es allerdings auch Einschränkungen bei der Hausratversicherung: Sie zahlt nur bei Diebstählen nach 22.00 Uhr nur, wenn das Rad danach noch benutzt werden sollte. Sie kommt also für den Schaden auf, wenn das Rad während eines Kinobesuchs am späten Abend entwendet wurde - aber nicht, wenn es über Nacht angeschlossen steht. Radbesitzer können auf Nummer sicher gehen und zusätzlich einen 24-Stunden-Schutz abschließen.
Generell gilt: Versicherer zahlen nur, wenn das Rad beim Diebstahl abgeschlossen war. „Am besten das Schloss durch Rahmen und Felge um einen festen Gegenstand ziehen“, rät Oetzmann. Nur das Vorderrad abzuschließen, sei zu unsicher. Ist es mit der Radgabel nicht fest verschraubt, etwa bei sogenannten Schnellspannern, können Betroffene Probleme kriegen, ihr Geld wiederzubekommen.