Als Privatpatient im Notfall in den Basistarif wechseln
Hamburg (dpa/tmn) - Wer sich aufgrund eines Jobverlustes, einer schwerwiegenden Krankheit oder einer geringen Rente die Prämien der privaten Krankenversicherung (PKV) nicht mehr leisten kann, sollte in den günstigeren Basistarif wechseln.
„Denn für Hilfebedürftige - also Sozialhilfe oder Hartz-IV-Empfänger - reduziert sich der Basistarif, dadurch um die Hälfte. Die andere Hälfte übernimmt die Sozialbehörde“, sagt Stefan Reker, Sprecher vom PKV-Verband.
Wichtig dabei: Den Antrag dafür sollten Versicherte so früh wie möglich beim Versicherer stellen, rät Charlotte Henkel von Verbraucherzentrale Hamburg. Denn andernfalls könnte es zu unnötigen Verzögerungen kommen - und in dieser Zeit laufen die hohen Kosten für den Versicherten weiter.
Das Problem: Einen eindeutigen Zeitpunkt für die Umstufung hat der Gesetzgeber bislang nicht festgelegt - manche Versicherer akzeptieren sie rückwirkend nicht. In der Regel berücksichtigen sie den Wechsel frühestens ab Antragstellung. Somit müssen die Verbraucher so lange die teuren Prämien weiter zahlen, bis der Antrag beim Versicherer eingegangen ist.
Für den Wechsel gilt: Zunächst müssen Verbraucher bei der zuständigen Behörde Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung beantragen. „Zeitgleich sollten sie aber ihren Versicherer mitteilen, dass sie in den Basistarif wechseln wollen“, sagt Henkel. Idealerweise setzen sie dem Versicherer dafür eine Frist von zehn Tagen. Dann sollten sie die ausgefüllten Unterlagen so schnell wie möglich zurückschicken. Das gilt auch, wenn noch Dokumente etwa vom Sozialamt fehlen. Diese sollten Versicherte nachreichen.
Von der PKV in die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln, ist nur in Ausnahmefällen möglich - und dann auch nur bis zum 55. Lebensjahr. Wer älter ist, hat meist kaum mehr die Chance, aus der PKV herauszukommen. Wer beim Wechsel Probleme hat, kann sich etwa an den Ombudsmann der privaten Krankenversicherer wenden.