Alternative zur Lohnerhöhung: Jobticket

Berlin (dpa/tmn) - Ganz bürokratisches heißt es „geldwerter Vorteil“, wenn ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Jobtickets ausgibt. Steuerlich kann sich das lohnen, da es günstiger ist, als den gleichen Betrag aufs Gehalt zu schlagen.

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Lohnerhöhungen erfreuen sich bei Arbeitnehmern immer geringerer Beliebtheit. Der Grund: Ein Großteil der Lohnerhöhungen fällt der Steuerprogression zum Opfer. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. Eine Möglichkeit für Arbeitgeber bieten die abgabefreien oder -begünstigten Zuwendungen an ihre Mitarbeiter. Eine dieser Zuwendungen stellt das Jobticket für den öffentlichen Nahverkehr dar.

Gewährt der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter ein solches Jobticket, handelt es sich grundsätzlich um eine Sachzuwendung. Bis zu einem Betrag von 44 Euro pro Monat können diese Arbeitnehmern steuerfrei überlassen werden. Es gilt allerdings Vorsicht, denn bei der Berechnung der monatlichen Freigrenze sind etwaige andere Sachbezüge zu berücksichtigen. Darunter fallen Gutscheine oder andere Sachgeschenke des Arbeitgebers. Wird die Freigrenze überschritten, ist der gesamte Sachbezug steuer- und sozialabgabenpflichtig.

Maßgeblich bei der Beurteilung der monatlichen Freigrenze ist der Zeitpunkt, wann der Arbeitnehmer das Jobtickets in den Händen hält. Arbeitgeber sollten deshalb die Job-Tickets monatlich aushändigen, da ein Jahresticket nicht auf zwölf Monate verteilt werden kann, so der Bund der Steuerzahler. Der Arbeitgeber darf außerdem keinen Kostenersatz in Form von Geldleistungen an die Mitarbeiter gewähren, sondern muss die Fahrkarte selbst kaufen, um sie anschließend dem Arbeitnehmer als geldwerten Vorteil zu überlassen.