Arbeitsunfall im Hauptjob rechtfertigt keine Hilfen für Nebenjob
München (dpa/tmn) - Hartes Los: Ein Landwirt verletzt sich bei seiner Arbeit in einem Lager. Dafür zahlt sie Versicherung, es gibt jedoch keine Hilfe für den Bauernhof. Das war nämlich nur sein Nebenjob.
Ein Arbeitsunfall im Hauptjob rechtfertigt keine Hilfen für eine Nebentätigkeit. So sind nebenberufliche Landwirte, die wegen eines Arbeitsunfalls in ihrem anderen Job ihren Hof nicht mehr versorgen können, zwar auf eine Betriebshilfe angewiesen. Die Kosten hierfür müssen sie allerdings selbst übernehmen. So entschied zumindest das Landessozialgericht Bayern (Az.: L 18 U 138/11), wie die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.
Der Fall: Ein Landwirt im Nebenerwerb hatte in seiner gewerblichen Tätigkeit als Lagerarbeiter einen Arbeitsunfall erlitten. Er konnte seinen Hof deshalb nicht mehr versorgen. Die Übernahme der Kosten für den erforderlichen Betriebshelfer lehnte die Berufsgenossenschaft ab. Auch die landwirtschaftliche Krankenkasse wollte nicht zahlen.
Das Urteil: Die Berufsgenossenschaft müsse für den Arbeitsunfall als Lagerarbeiter lediglich Verletztengeld zahlen, so das Gericht. Eine landwirtschaftliche Betriebshilfe hingegen könne nur erhalten, wer einen Arbeitsunfall als Landwirt erlitten habe. Und die landwirtschaftliche Krankenkasse müsse nur zahlen, wenn der Betroffene Anspruch auf Krankentagegeld habe.