Regierung reformiert Krankenkassen-Finanzen
Berlin (dpa) - Auf die gesetzlich Krankenversicherten kommen mit der Gesundheitsreform der Koalition auf breiter Front einkommensabhängige Zusatzbeiträge zu. Das Bundeskabinett stimmte am Mittwoch dem Gesetzentwurf zu.
Die Eckpunkte im Überblick.
Beitragssatz: Heute gilt ein Beitragssatz von 15,5 Prozent. 0,9 Punkte davon zahlen allein die Kassen-Mitglieder - dieser Anteil wird gestrichen. Rund 11 Milliarden Euro fehlen den Kassen deshalb 2015. Der 14,6-Beitragssatz soll dann fest bleiben.
Zusatzbeiträge: Heute können Kassen, die mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen, pauschale Zusatzbeiträge nehmen. Übersteigt die Belastung eine Grenze, soll dafür ein Ausgleich aus Steuermitteln fließen. Künftig können die Kassen Zusatzbeiträge nehmen, die vom Einkommen abhängen - der Sozialausgleich entfällt. Wegen der Streichung des 0,9-Prozent-Anteils kommen bereits 2015 solche Zusatzbeiträge auf die Versicherten zu.
Sonderkündigungsrecht: Selbst die Erhebung eines geringen Zusatzbeitrages löst ein Sonderrecht zur Kündigung aus. Zwar darf man schon bisher die Kasse wechseln, aber 18 Monate ist man an sie gebunden.
Arbeitslose: Bei ALG-II-Beziehern bleibt es dabei, dass die Krankenversicherungskosten inklusive Zusatzbeitrag von der Bundesagentur für Arbeit übernommen werden. Allerdings entfällt ein Anreiz, günstige Kassen auszusuchen. Bisher wurde nur der durchschnittliche Zusatzbeitrag übernommen - wer in einer teureren Kasse war, musste die Differenz zahlen. Bei ALG-I-Beziehern wird die Übernahme der kompletten Kosten neu eingeführt.
Finanzausgleich: Die unterschiedliche Einkommensstruktur der Mitglieder der Krankenkassen soll über den Gesundheitsfonds voll ausgeglichen werden - sonst wären wegen des prozentualen Zusatzbeitrags einkommensschwächere Kassen automatisch im Nachteil. Zudem sollen Kassen-Ausgaben für die letzte Behandlungsphase Verstorbener, für Krankengeld und für Auslandsversicherte besser als heute vom bestehenden Finanzausgleich zwischen den Kassen berücksichtigt werden.
Qualität: Ein neues Institut soll Daten zur Qualität der Krankenhäuser auswerten. In einigen Jahren sollen die Versicherten im Internet in Listen sehen können, in welchen Bereichen Kliniken besser oder schlechter abschneiden. Dies soll auch Basis für bessere Bezahlung oder Abschläge werden.