Debatte um Lebensversicherungen - Vor Kündigung genau rechnen

Stuttgart (dpa/tmn) - Geplante Änderungen am Finanzprodukt Lebensversicherung bringen Verbraucher ans Rechnen: Lohnt sich die vorzeitige Kündigung beim Wegfall der Beteiligung an den Bewertungsreserven?

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Es kommt auf den Einzelfall an.

Anleger mit einer Kapital-Lebensversicherung haben derzeit ein Problem. „Die bekanntgewordenen Pläne, die Beteiligung an den Bewertungsreserven zu ändern, verunsichern viele Verbraucher“, sagt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart. Ändern sich die Regeln, könne die mögliche Ablaufleistung im Einzelfall um einige tausend Euro sinken.

Für Kunden, deren Vertrag in wenigen Jahren ausläuft, kann es sich lohnen, vorzeitig zu kündigen, weil sie dann noch von der geltenden Beteiligung an den Bewertungsreserven profitieren. Welcher Betrag konkret auf dem Spiel steht, kann der Versicherer auf Nachfrage mitteilen. „Dann kann man ausrechnen, was ein Verzicht auf die Bewertungsreserven ausmacht“, erläutert der Finanzexperte.

Ein vereinfachtes Rechenbeispiel: Der Vertrag eines Kunden läuft in einem Jahr und sieben Monaten aus. Der Kunde bezahlt monatlich 125 Euro Beitrag. Ausgezahlt werden ihm laut der letzten Standmitteilung des Versicherers insgesamt 39 700 Euro. Darin enthalten sind die erreichten Überschüsse und eine Beteiligung an den Bewertungsreserven in Höhe von 2200 Euro.

Fallen die Bewertungsreserven nach der Gesetzesänderung weg, werden dem Kunden voraussichtlich 37 500 Euro ausgezahlt. Kündigt der Kunde den Vertrag heute, werden ihm laut Standmitteilung inklusive Bewertungsreserven rund 37 000 Euro ausgezahlt. Allerdings fallen dann auch die Beiträge bis zur Fälligkeit weg, die sich auf 2375 Euro summieren.

Dem Guthaben bei Kündigung von insgesamt 39 375 Euro steht ein Guthaben bei Ablauf ohne Bewertungsreserven von 37 500 Euro gegenüber. „In diesem Fall könnte der Verbraucher 1875 Euro oder umgerechnet fünf Prozent seiner Ablaufleistung verlieren“, sagt Nauhauser. „Eine vorzeitige Kündigung ist hier eine ernsthafte Überlegung wert.“ Allerdings können die Einbußen in anderen Fällen höher, aber auch geringer ausfallen. „Wir haben auch Konstellationen gesehen, bei denen eine Kündigung trotz allem nicht vorteilhaft ist“, berichtet Nauhauser aus der Beratungspraxis der Verbraucherzentrale.