Altersvorsorge in der Arbeitslosigkeit nicht auflösen
Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Die alljährliche Sommerflaute hat die Arbeitslosigkeit in Deutschland im Juli 2012 wieder steigen lassen. Wer seinen Job verliert, sollte eines aber auf keinen Fall tun: überstürzt die Altersvorsorge kündigen.
Wer seinen Arbeitsplatz verliert, sollte nicht vorschnell seine private Altersvorsorge kündigen. Dies sei fast immer ein Verlustgeschäft, erklärt die Aktion „Finanzwissen für Alle“ der Fondsgesellschaften in Frankfurt. Bei Riester-Verträgen müssen darüber hinaus alle bisherigen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden.
Stattdessen können die Beiträge für die Zeit der Arbeitslosigkeit gesenkt oder ausgesetzt werden. Auch eine betriebliche Altersvorsorge könne ruhen und oft später bei einem neuen Arbeitgeber weitergeführt werden. Solange Sparer Arbeitslosengeld I erhalten, seien sie auch gesetzlich nicht gezwungen, ihr Vermögen anzutasten, betont die Aktion.