Am besten einfach auflegen - Was gegen Telefonabzocke hilft

Wiesbaden (dpa/tmn) - Wenn abends daheim das Telefon klingelt, dann sind am anderen Ende der Leitung nicht immer Verwandte oder Freunde. Oft rufen Betrüger an, die arglose Bürger abzocken wollen. Verbraucher können sich gegen solche Gauner wappnen.

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„Herzlichen Glückwunsch, Sie haben ein Auto gewonnen!“ Die Stimme am Telefon ist freundlich - schon fast überschwänglich. Wie es sich denn so anfühle, ab sofort stolzer Besitzer eines neuen Sportwagens zu sein?

Eine Antwort wartet der smart auftretende Anrufer erst gar nicht ab. Stattdessen schwärmt er in allen Facetten von dem tollen Fahrerlebnis, das der glückliche Gewinner in Kürze haben werde. Zehn Minuten später kommt der Anrufer auf den Punkt: Die neue Karosse müsse überführt werden - und diese Gebühren seien nicht Teil des Gewinns. 500 Euro solle der Neuwagenbesitzer überweisen.

Viele, die einen solchen Anruf erhalten haben, lassen sich überrumpeln. Sie zahlen, obgleich sie sich gar nicht daran erinnern können, überhaupt an einer Gewinnaktion teilgenommen zu haben. In den Besitz des Autos gelangen sie nicht - die Angerufenen sind auf Betrüger hereingefallen, die es nur auf das Geld abgesehen haben.

Mit den unterschiedlichsten Varianten versuchen Gauner, Verbraucher am Telefon abzuzocken. Die Anrufer geben sich als vermeintliche Rechtsanwälte oder Notare aus und wollen so Seriosität vortäuschen. Sie stellen einen tollen Gewinn in Aussicht und wollen dafür im Voraus Gebühren, Steuern oder andere Kosten bezahlt haben.

Egal, welche Masche angewendet wird: Ein Gewinn existiert nicht, die Angerufenen haben das Nachsehen. Dem Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden sind bislang 322 500 Geschädigte bekannt. BKA-Sprecherin Barbara Hübner geht von einer hohen Dunkelziffer aus. „Der Schaden bei den Fällen, die uns bekannt sind, liegt insgesamt bei knapp 50 Millionen Euro“, sagt Hübner.

Immer wieder versuchen Betrüger auch, am Telefon anderen einen Vertrag zur Teilnahme an Gewinnspielen unterzujubeln. Zunächst behaupten sie, der Angerufene habe bislang einen kostenlosen Vertrag gehabt, der aber nun entgeltpflichtig werde. Eine Kündigung sei zwar möglich, aber vorher müssten Daten abgeglichen werden. Der Angerufene wird aufgefordert, Adresse und Bankverbindung preiszugeben.

Viele kommen dem Ansinnen nach - und sind entsetzt darüber, wenige Tage später im Briefkasten eine Zahlungsaufforderung zu finden. Monat für Monat sollen sie 50 Euro zahlen, - für einen Gewinnspielvertrag, dem sie am Telefon definitiv nicht zugestimmt haben. „Ein solcher Vertrag ist allerdings nicht wirksam“, erklärt Christian Gollner, Rechtsexperte bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz.

Er verweist auf das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Nach Paragraph 675 sind Verträge über Gewinnspieldienste nur dann gültig, wenn sie schriftlich, per Fax oder per E-Mail abgeschlossen wurden. „Wer keinem Vertragsangebot zugestimmt hat, sollte schriftlich die Zahlungsaufforderung zurückweisen“, sagt Gollner. In dem Brief sollte der Anbieter außerdem aufgefordert werden, nachzuweisen, wie der Vertrag zustande gekommen sein soll.

Wer die Forderung zurückgewiesen hat und trotzdem Mahnungen erhält, sollte sich keineswegs einschüchtern lassen. „Erst wenn ein Gericht einen Mahnbescheid zustellt, müssen Betroffene reagieren und sich innerhalb der zweiwöchigen Widerspruchsfrist Rechtsrat einholen“, so Gollner. Wer am Telefon seine Bankverbindung preisgegeben hat und später unberechtigte Abbuchungen von seinem Konto feststellt, sollte gegenüber seinem Geldinstitut der Abbuchung widersprechen. „Das ist ohne Angaben von Gründen innerhalb von acht Wochen möglich“, erläutert Gollner.

Wie man sich am effektivsten gegen Betrugsmaschen am Telefon wehrt? Für Julian Zado, Sprecher im Verbraucherschutzministerium in Berlin, ist klar: Mit der Preisgabe von persönlichen Daten am Telefon sollte jeder äußerst zurückhaltend sein. „Am besten ist es“, sagt Zado, „man legt einfach auf.“