Elektronisches Fahrtenbuch finanzamtssicher führen
Berlin (dpa/tmn) - Ob handschriftlich oder elektronisch: Fahrtenbücher müssen finanzamtssicher geführt werden. Diese Anforderungen müssen Autofahrer bei dem Nachweis über berufliche und private Fahrten beachten.
Fahrtenbücher dienen dem Nachweis beim Finanzamt über den Umfang der beruflichen, betrieblichen und privaten Fahrten und müssen daher ordnungsgemäß geführt werden. „Ein elektronisches Fahrtenbuch muss besonderen Anforderungen genügen“, erklärt Constanze Grüning vom Bund der Steuerzahler. Dabei müssen elektronische und handschriftlich geführte Fahrtenbücher die gleichen Informationen enthalten.
So sind beispielsweise das Reiseziel unter genauer Angabe der Adresse mit Straße und Hausnummer, der Kilometerstand zu Beginn und am Ende einer Fahrt sowie die besuchte Person, Behörde oder Filiale unbedingt anzugeben. Speziell für das elektronische Fahrtenbuch ist entscheidend, dass es in einer geschlossenen Form geführt wird. Damit sind Eintragungen in Excel-Tabellen nicht zulässig, da hier eine nachträgliche Veränderung technisch nicht ausgeschlossen werden kann. Änderungen gegenüber den ursprünglichen Aufzeichnungen müssen erkennbar sein.
Zudem ist wichtig, dass die Finanzverwaltung ein Zugriffsrecht auf elektronisch gespeicherte Daten hat. Demnach muss während der Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren eine ständige Verfügbarkeit und unverzügliche Lesbarkeit der Daten gewährleistet werden. Bei einem Wechsel des Betriebssystems macht der Bund der Steuerzahler darauf aufmerksam, dass auch weiterhin Einsicht in die elektronischen Fahrtenbücher möglich sein muss.