Anspruch auf Pflegehilfe auch während Krankenhausaufenthalts
München (dpa/tmn) - Eine Patientin leidet unter eine schweren Spastik und muss ins Krankenhaus. Dort schaffen es die Schwestern nicht, sich ausreichend um die Pflegebedürftige zu kümmern. Doch auch im Krankenhaus gilt weiterhin der Anspruch auf Betreuung.
Auch während eines stationären Krankenhausaufenthalts kann ein Pflegebedürftiger Anspruch auf eine Pflegehilfe haben. Voraussetzung ist, dass die angestellten Pfleger im Krankenhaus diesen Pflegeaufwand nicht leisten können. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Grundsatzentscheidung des Sozialgerichts München (Az.: S 32 SO 473/10).
Der Fall: Die Patientin leidet an einer schweren Form der Spastik. Sie nimmt unter anderem eine häusliche Pflege mit einer Grundpflege von gut fünf Stunden pro Tag und einer Pflegebereitschaft von täglich bis zu 16 Stunden in Anspruch. Als sie turnusmäßig für einige Tage in stationäre Behandlung musste, beantragte sie die Begleitung eines Pflegeassistenten. Die Übernahme der Kosten wurde abgelehnt.
Das Urteil: Vor Gericht hatte die Frau Erfolg. Krankenpfleger in Kliniken seien mit den besonders hohen Bedürfnissen schwerstpflegebedürftiger Patienten häufig überfordert. Aus Zeitmangel könnten sie die notwendige Pflege nicht leisten. Das habe das Krankenhaus auch bestätigt. Die Frau sei daher bei der Therapie auf die Unterstützung einer Pflegeassistenz angewiesen. Somit müssen ihr die Kosten dafür erstattet werden.