Anspruch auf Pflichtteil trotz Scheidungsantrag
Saarbrücken/Berlin (dpa/tmn) - Wird eine Scheidung trotz Antrag über einen langen Zeitraum nicht weiterverfolgt, steht einer Ehefrau ein gesetzlicher Pflichtteil des Erbes zu. So entschied das Oberlandesgericht Saarbrücken.
In einem solchen Fall sei das Verhalten des Ehemannes mit einer Rücknahme des Scheidungsantrages gleichzusetzen. Auf diesen Beschluss des Oberlandesgerichts Saarbrücken (Aktenzeichen: 5 W 185/10) weist die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins hin.
Der 2009 verstorbene Ehemann hatte 1988 ein Scheidungsverfahren eingeleitet, dieses dann aber nicht weiterbetrieben. Nach seinem Tod forderte die Ehefrau ihren Pflichtteil. Die Miterben wollten ihr diesen aber nicht zugestehen. Schließlich sei der Mann nicht mehr an einer Wiederaufnahme der Ehe interessiert gewesen. Zudem habe er die Scheidung nur deshalb nicht weiterverfolgt, weil er negative Auswirkungen für seine Betriebsrente befürchtete.
Diese Argumentation überzeugte das Gericht nicht. Das Nichtbetreiben des Scheidungsverfahrens über 21 Jahre sei wie eine Rücknahme des Scheidungsantrages zu werten, befanden die Richter. Aus welchem Grund der Mann die Scheidung nicht weiterbetrieben habe sei dabei unerheblich.