Anteile an Wohngenossenschaft nicht Teil der Insolvenzmasse
Duisburg (dpa/tmn) - Die Geschäftsanteile an einer Wohnungsgenossenschaft gehören zum insolvenzfreien Vermögen. Das gilt laut dem Amtsgericht Duisburg insbesondere dann, wenn der Schuldner die Anteile erworben hat, um eine Wohnung der Genossenschaft nutzen zu können.
In dem verhandelten Fall (Aktenzeichen: 64 IK 248/10) bewohnte ein Schuldner zusammen mit seiner Familie eine genossenschaftliche Wohnung. Er war mit insgesamt vier Anteilen mit einem Gesamtwert in Höhe von 820 Euro an der Genossenschaft beteiligt. Der vom Insolvenzgericht beauftragte Sachverständige hatte untersucht, ob die Mitgliedschaft zur Kostendeckung gekündigt werden könnte.
Die Richter lehnten das allerdings ab. Der Betrag sei nicht als Insolvenzmasse anzusetzen. Die Dauernutzung der genossenschaftlichen Wohnung sei an die Mitgliedschaft gekoppelt, Nichtmitglieder erhielten keine Wohnung. Bei einer Kündigung müssten erneut vier Anteile erworben und zudem 60 Euro Gebühren entrichtet werden, wozu der Schuldner nicht in der Lage sei.