Anwalt gesucht: Den richtigen Rechtsbeistand finden

Berlin (dpa/tmn) - Streit mit dem Nachbarn, Ärger mit der Versicherung oder eine ungeklärte Schuldfrage beim Unfall: Gründe, einen Anwalt einzuschalten, gibt es viele. Die Suche nach dem richtigen Rechtsbeistand ist allerdings nicht immer leicht.

Die Ampel springt von Gelb auf Rot, voll auf die Bremse, der Hintermann hängt auf der Stoßstange. Kommt dann Ärger mit der gegnerischen Versicherung hinzu, ist es Zeit für einen Anwalt. Doch wie aus dem Meer der rund 155 700 Advokaten den richtigen herausfischen?

Empfehlungen, Internetrecherche, Besuch in der Kanzlei gehören zum Auswahlprozedere. Ein Kriterium allein reicht nicht, meint zumindest Peggy Fiebig von der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) in Berlin. „Bester Weg ist die Empfehlung, gut oder schlecht ist aber auch immer subjektiv.“ Weil viel Vertrauliches zwischen Mandant und Anwalt zur Sprache kommt, muss die „Chemie“ stimmen. Deshalb führt kein Weg vorbei am persönlichen Kennenlernen. Es sei wie beim Arzt: „Ob man Vertrauen hat, weiß man erst, wenn man da ist.“

Im Internet gibt es zahlreiche Anwalt-Suchmaschinen, die den Einstieg erleichtern. Die BRAK listet neben ihrem eigenen Register mehr als zehn Links auf. Hinter seriösen Portalen stehen unter anderem juristische Verlage und der Deutsche Anwaltverein (DAV). Sie funktionieren in etwa nach dem gleichen Prinzip: Der Verbraucher bekommt nach Eingabe der gewünschten Stadt und des Rechtsgebiets die Kontaktdaten von verschiedenen Advokaten.

Orientierung in der Sache bietet die Bezeichnung „Fachanwalt.“ Davon gibt es laut BRAK immerhin 40 000, verteilt auf 20 Rechtsgebiete. Einerseits sind unter ihnen Exoten, zum Beispiel für Agrarrecht. Andererseits „existiert für Alltagsdinge wie Reiserecht oder Kaufrecht kein Fachanwalt“, kritisiert der Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Köln, Martin Huff.

Dennoch hält der Redakteur der Zeitschrift „Finanztest“, Lutz Wilde, den Titel „für den einstweilen besten Hinweis auf Sachkunde.“ Um den von den Kammern anerkannten Zusatz zu bekommen, müssen Juristen sich fortbilden, Klausuren schreiben und mindestens 100 Fälle auf dem angestrebten Fachgebiet nachweisen.

Darüber hinaus werben Kanzleien mit diversen Qualitätssiegeln. Die Bundesrechtsanwaltskammer vergibt das „Q-Zertifikat“. Mit ihm weist der Anwalt „nicht mehr und nicht weniger nach, als dass er sich generell fortgebildet hat“, erläutert Peggy Fiebig. Lernen gehört laut Berufsordnung zu den Pflichten eines Advokaten. Das Deutsche Anwaltsinstitut vergibt ein Siegel für Fortbildung in Bereichen wie Kündigungsschutz und Unterhaltsrecht. Dafür müssen Unterlagen studiert, Unterricht absolviert und eine Klausur bestanden werden.

Beim Besuch in der Kanzlei können Verbraucher sich „vergewissern, ob ein Vertrauensverhältnis da ist“, sagt Swen Walentowski, Pressesprecher des DAV in Berlin. Und den Juristen nach seinem Fachwissen fragen: Haben Sie so etwas schon mal gemacht? Wie oft? Wie ist es ausgegangen? Auch Honorar und Ablauf des Mandats sollten Verbraucher direkt ansprechen. „Mit gesundem Menschenverstand Fragen stellen“ empfindet Lutz Wilde als beste Leitlinie für das Gespräch. Scheu ist fehl am Platz, weil klare Verhältnisse möglichem Ärger vorbeugen.

Eine so genannte anwaltliche Erstberatung ohne Schriftsatz darf dem DAV zufolge höchstens 190 Euro kosten. Erteilt der Verbraucher dem Juristen hinterher ein Mandat, wird der Betrag verrechnet. In Fällen, die nicht unbedingt vor Gericht landen, etwa Streit mit der Autoversicherung, muss eine Honorarvereinbarung geschlossen werden. Rechtsrat auf die Schnelle im Internet und E-Mail-Diensten zu suchen, sieht Peggy Fiebig skeptisch. „Genauso zuverlässig wie eine Ferndiagnose.“