Wenn es in einem Prozess darum geht, ob ein Arzt einen Fehler gemacht hat, haben Menschen mit einem geringen Einkommen einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe. So zumindest entschied das Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg (Aktenzeichen: 70 a II 1220/11), wie die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV) mitteilt.
Entscheidend für die finanzielle Unterstützung ist, dass der ärztliche Behandlungsfehler nicht auf andere Weise überprüft werden kann, befanden die Richter. Erst wenn der Behandlungsfehler des Arztes festgestellt sei, könne der Rechtsanwalt die Mandantin auch konkret zu den sich daraus ergebenden Rechtsfolgen und rechtlichen Handlungsfolgen beraten.