Auch Online-Händler müssen Energieeffizienz angeben

Köln (dpa/tmn) - Verbraucher müssen erkennen können, welche Energieeffizienzklasse ein Elektrogerät hat. Denn diese Information kann ihre Kaufentscheidung beeinflussen.

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Die Kennzeichnungspflicht gilt auch für Produkte, die im Internet verkauft und unmittelbar mit Angabe des Preises beworben werden. Das schreibt die europäische Richtlinie zur Energieverbrauchskennzeichnung vor. Darauf weist der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hin.

Doch mehrere Online-Händler, darunter eine große Baumarktkette, hielten sich in der Vergangenheit nicht an diese Vorgaben. Der vzbv mahnte deshalb insgesamt sechs Unternehmen ab. Vier Firmen gaben daraufhin eine Unterlassungserklärung ab. Gegen zwei weitere reichten die Verbraucherschützer Klage ein. Das Landgericht Köln bestätigte nun in einem Urteil die Vorgaben der europäischen Richtlinie (Az.: 31 O 112/15). Sobald ein Produkt - im aktuellen Fall Klimageräte - unter Angabe eines Preises beworben wird, muss die Energieeffizienzklasse direkt angegeben werden. Eine Kennzeichnung an einer anderen Stelle der Webseite reicht nicht aus, urteilten die Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.