Altersvorsorge Auszahlung betrieblicher Riesterrente versicherungsfrei
Berlin (dpa/tmn) - Leistungen aus einem betrieblichen Riestervertrag sind seit Anfang des Jahres in der Auszahlungsphase sozialversicherungsfrei.
„Davon profitieren alle, bei einer Auszahlung seit dem 1.1.2018“, erklärt Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in Berlin. „Auch wenn der Vertrag vorher abgeschlossen wurde“.
Arbeitnehmer, deren Verdienst in der Einzahlungsphase über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, profitieren von dieser Regelung. Denn sie zahlen praktisch sowohl in der Einzahlungs- als auch in der Auszahlungsphase keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung auf die eingezahlten Beiträge.
Die Beitragsbemessungsgrenze für diese Sozialversicherungsbeträge beträgt für das Jahr 2018 53.100 Euro. „Unter diesem Aspekt lohnt es sich, neu zu prüfen, ob ein Riestervertrag als betriebliche Altersvorsorge sinnvoll ist“, rät Rauhöft.
Aber auch für Niedrigverdiener gibt es deutliche Verbesserungen bei der Riesterrente, betrieblicher Altersvorsorge und auch bei Rürupverträgen. Künftig lohnt sich auch für sie ein Vertrag, da sie seit dem 1. Januar nicht mehr vollständig beziehungsweise gar nicht mehr bei der Grundsicherung angerechnet wird. „Damit steht diesen Personen im Fall des Bezugs einer Grundsicherung effektiv mehr Geld zur Verfügung“, erklärt Rauhöft.