Bankdaten geklaut: Skimming-Schäden werden ersetzt
Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Kartendaten ausgespäht, Konto leergeräumt: Skimming-Opfer müssen für den durch Kriminelle verursachten finanziellen Schaden nicht allein aufkommen. Meistens ersetzen Banken und Co. die Kosten - es gibt aber Ausnahmen.
Wer Opfer von Skimming geworden ist, hat meist Glück: Werden Kartendaten illegal abgegriffen, ersetzen Banken und Sparkassen in der Regel die daraus resultierenden Schäden für Zahlungen durch die Betrüger schnell und in vollem Umfang. Das erläutert die Initiative Euro Kartensysteme. Karteninhabern entstehe also kein finanzieller Schaden - Voraussetzung ist aber, sie sind sorgfältig mit ihrer Bankkarte und der Geheimzahl umgegangen.
Verbraucher sollten außerdem regelmäßig ihre Kontoauszüge überprüfen, um so schnellstmöglich unberechtigte Abbuchungen zu erkennen. Unrechtmäßige Abbuchungen müssen sofort bei der Bank oder Sparkasse reklamiert und die Karte gesperrt werden.
Beim Skimming spähen Kriminelle Daten und Geheimnummer (PIN) von EC-Karten aus. Sie manipulieren zum Beispiel den Kartenschlitz am Geldautomaten oder Kontoauszugsdrucker. Oder sie bringen gefälschte Türöffner an. Die Eingabe der PIN wird gefilmt oder über einen Tastaturaufsatz gespeichert. Mit den geklauten Daten erstellen die Täter eine Kartendublette und heben damit im Ausland Geld ab oder kaufen ein.