Befreiung vom Rundfunkbeitrag: So geht's

Düsseldorf (dpa/tmn) - Seit Januar 2013 gilt der neue Rundfunkbeitrag. Dieser muss von jedem Haushalt gezahlt werden. Doch es gibt Ausnahmen. Wer die Gebühr nicht zahlen braucht, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.

Mit dem neuen Rundfunkbeitrag muss statt wie bisher für Geräte jetzt für jede Wohnung eine Gebühr von 17,98 Euro pro Monat gezahlt werden. Was viele nicht wissen: Haushalte, die einer besonderen wirtschaftlichen Härte unterliegen, könnten sich von der Beitragspflicht befreien lassen, erklärt die Verbraucherzentrale NRW in Düsseldorf. Dazu müsse beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ein Antrag gestellt werden. Worauf Verbraucher achten müssen:

Geringes Einkommen: Personen mit geringem Einkommen können sich von der Beitragspflicht unter Umständen befreien lassen. Wenn ihre Einkünfte die Bedarfsgrenze für Sozialhilfe nur knapp überschreiten, gelten sie als besonderer Härtefall. Voraussetzung ist aber, dass das Einkommen die Bedarfsgrenze um nicht mehr als 17,98 Euro überschreitet. Für die Befreiung ist ein ablehnender Bescheid der Sozialbehörde erforderlich. Daraus muss genau hervorgehen, um wie viel das Einkommen den Sozialbedarf überschreitet.

Schwerbehindertenausweis:Menschen mit einem Handicap, deren Schwerbehindertenausweis mit RF gekennzeichnet ist, zahlen seit Januar einen ermäßigten Beitrag pro Wohnung. Wer Sozialleistungen erhält und gleichzeitig schwerbehindert ist, kann auf Antrag jedoch weiterhin komplett von der Zahlungspflicht befreit werden.

Pflege- und Altenheim: Auch pflegebedürftige und ältere Menschen, die dauerhaft in einem Pflege- oder Seniorenheim leben und dort voll stationär betreut und gepflegt werden, müssen keinen Rundfunkbeitrag leisten. Als Nachweis reicht für den Beitragsservice eine Bescheinigung der Heimleitung.

Wohngemeinschaften:WGs und nichteheliche Lebensgemeinschaften zahlen nur einen Beitrag für die Wohnung — Mehrfachbelastungen entfallen. Der Beitrag für die Wohnung deckt auch die privaten Autos aller Bewohner ab. Haben bislang mehrere WG-Mitglieder Rundfunkgebühren gezahlt, sollten die Beitragskonten mit dem Hinweis auf den Beitragszahler für die gemeinsame Wohnung abgemeldet werden. Bis Ende nächsten Jahres werden alle Beiträge, die seit Januar 2013 zu viel gezahlt wurden, vom Beitragsservice erstattet.