Clevere Strategien beim Schenken
Bei einer Erbschaft können hohe Steuern anfallen. Die lassen sich aber umgehen, wenn man frühzeitig schenkt.
Düsseldorf. Familien können durch gezielte Schenkungen viel Geld vor dem Fiskus schützen und zugleich unliebsame Erben später ins Leere laufen lassen. Eine Strategie lautet: „Rechtzeitig die persönlichen Freibeträge bei Schenkungen geschickt nutzen“, sagt Bernhard Klinger, Fachanwalt für Erbrecht aus München und Vorstand im Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperten. So dürfen Ehegatten und eingetragene Lebenspartner alle zehn Jahre 500 000 Euro steuerfrei erhalten, Kinder 400 000 Euro und Enkel 200 000 Euro. Kindern stehen dabei die Freibeträge jeweils von Mutter und Vater zu.
Vater A. will seiner Tochter 750 000 Euro aus seinem Privatvermögen in bar schenken. Würde er ihr das Geld auf einen Schlag übertragen, müsste die Tochter abzüglich ihres Freibetrages noch für 350 000 Euro Schenkungssteuer zahlen, also 52 500 Euro. Strategie: Vater A. schenkt zunächst einen Teil der Barschaft steuerfrei seiner Gattin, die das Vermögen nach Ablauf einer Schamfrist unter Nutzung ihres Freibetrages an die Tochter weitergibt. So wird die volle Summe übertragen, ohne dass Steuern anfallen.
Vater B. möchte seinem Sohn die derzeit eigengenutzte Immobilie mit einem Verkehrs- und Steuerwert von 1,5 Millionen Euro überschreiben. Abzüglich des Freibetrags von 400 000 Euro müsste der Sohn 1,1 Millionen Euro zu 19 Prozent versteuern, also 209 000 Euro abführen. Strategie: Die Schenkung eines selbstbewohnten Familienheims an Ehegatten ist immer steuerfrei.
„Diese Steuerbefreiung besteht zusätzlich zum persönlichen Freibetrag“, sagt Hans-Oskar Jülicher, Fachanwalt für Erbrecht in Heinsberg. „Auch die zehnjährige Wohnpflicht, wie beim Vererben eines selbstgenutzten Eigenheims, gibt es hier nicht.“ Kinder können diese Steuerbefreiung nur beim Erwerb von Todes wegen in Anspruch nehmen. Vater B. überträgt daher zuerst die Hälfte der Immobilie steuerfrei an seine Frau. Anschließend schenken beide zu gleichen Teilen das Haus an den Sohn. Dieser Umweg spart 104 000 Euro, fast die Hälfte der Schenkungssteuer.
Wer ungeliebten Familienmitgliedern später weniger (oder nichts) vererben will, kann durch Schenkungen den Wert seines Nachlasses geschickt reduzieren. „Dabei zählt jedes Jahr. Durch rechtzeitige Schenkungen lässt sich das Pflichtteilsrecht mindern oder sogar komplett ausschließen“, sagt Anwalt Bernhard Klinger. So findet eine Schenkung für die Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs immer weniger Berücksichtigung, je länger sie zeitlich zurückliegt.
Hat eine Schenkung nur ein Jahr vor dem Erbfall stattgefunden, wird sie zu 100 Prozent bei der Berechnung mit berücksichtigt. Im zweiten Jahr nur noch zu 9/10, im dritten Jahr zu 8/10 usw. Sind seit der Schenkung mehr als zehn Jahre verstrichen, bleibt sie außen vor. Strategie: Ein Vater schenkt der Tochter sein Haus im Wert von 400 000 Euro, der Sohn soll leer ausgehen. Sein Pflichtteilsergänzungsanspruch schmilzt.
Wichtig ist aber: Eine Vermögensübertragung muss zivilrechtlich immer als echte Schenkung eingestuft sein. Andernfalls läuft die Regelung ins Leere, da dann die Zehn-Jahres-Frist nicht beginnt.