Dienstreisen: Höheren Kilometersatz geltend machen
Berlin (dpa/tmn) - Wer seinen privaten Pkw auch für Dienstfahrten einsetzt, kann pauschal 30 Cent je Fahrtkilometer als Werbungskosten geltend machen oder steuerfrei vom Arbeitgeber ersetzt bekommen. Mancherorts kann man sogar einen höheren Kilometersatz geltend machen.
Die Reisekostengesetze einiger Bundesländer erlauben sogar eine steuerfreie Erstattung von bis zu 35 Cent je Fahrtkilometer, erklärt der Bund der Steuerzahler in Berlin. Damit darf vielen Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes und Beamten ein höherer Betrag erstattet werden, wenn sie für die Dienstreisen ihr eigenes Fahrzeug benutzen.
Gegen diese ungleiche Behandlung regt sich nun Widerstand. Beim Bundesverfassungsgericht ist eine Verfassungsbeschwerde zu den unterschiedlichen Pauschalierungsregelungen anhängig (Aktenzeichen: 2 BvR 1008/11). Steuerzahler, die nur 30 Cent von ihrem Arbeitgeber erstattet bekommen, sollten die restlichen 5 Cent für die Dienstfahrten in der Steuererklärung ansetzen, rät der Steuerzahlerbund.
Diejenigen, die keine Wegstreckenentschädigung von ihrem Arbeitgeber erhalten, sollten statt der 30 Cent 35 Cent als Werbungskosten geltend machen. Zwar werde die Finanzverwaltung die höheren Beträge nicht akzeptieren, jedoch könne der Steuerbescheid mit einem Einspruch offen gehalten werden. Zur Begründung sollte auf die Verfassungsbeschwerde verwiesen werden.