Elektronische Steuererklärung oft auch für Anleger Pflicht
Berlin (dpa/tmn) - Viele Anleger wissen es nicht: Wenn sie Gewinneinkünfte erzielen, müssen sie in bestimmten Fällen ihre Einkommensteuererklärung elektronisch einreichen - etwa bei bestimmten geschlossenen Fonds.
Gewerbetreibende oder Freiberufler sind verpflichtet, ihre Einkommensteuererklärung elektronisch einzureichen. Der Grund: „Sie erzielen Gewinneinkünfte“, erläutert Markus Deutsch vom Deutschen Steuerberaterverband in Berlin. „In diesem Fall verlangt das Finanzamt, dass die Steuererklärung mittels Internet übermittelt wird.“
Allerdings kann die Pflicht zur elektronischen Datenübermittlung auch Anleger treffen. „Bei manchen geschlossenen Fonds etwa werden ebenfalls Gewinneinkünfte erzielt“, erklärt Deutsch. In diesem Fall müssten die Daten dem Finanzamt ebenfalls elektronisch übermittelt werden. „Das ist vielen Anlegern aber gar nicht bewusst.“
Entscheidend sei die Rechtsform des Fonds. Wird dieser etwa als GmbH & Co. KG geführt, würden Gewinne als gewerbliche Einkünfte gewertet. Anleger sollten daher prüfen, wie der Fonds geführt werde. Im Zweifel sollten sie ihre Steuererklärung elektronisch einreichen. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass diese nicht akzeptiert werde und dann gegebenenfalls Versäumniszuschläge erhoben werden.