Eltern können Kosten für Au-pairs absetzen

Berlin (dpa/tmn) - Kosten für Au-Pairs lassen sich von der Steuer absetzen. Allerdings müssen dabei einige Dinge beachtet werden. Was genau, erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler in Berlin.

Eltern können die Kosten für Au-pairs steuerlich geltend machen. „Allerdings müssen die angefallenen Aufwendungen in Kinderbetreuungskosten und in Kosten, die auf die Arbeiten im Haushalt entfallen, aufgeteilt werden“, erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler in Berlin. Bei der Aufnahme eines Au-pairs gelten regelmäßig 50 Prozent der gesamten Aufwendungen pauschal als Kinderbetreuungskosten. Die anderen 50 Prozent entfallen auf Arbeiten im Haushalt.

„Die Aufnahme von Au-pairs im Haushalt muss durch einen entsprechenden Vertrag nachgewiesen werden“, erläutert Käding. In dem Vertrag könne auch ein anderes Aufteilungsverhältnis von Kinderbetreuung und Haushaltshilfe festgeschrieben werden. Die Bezahlung müsse über ein Bankkonto des Au-pairs erfolgen und mit einem entsprechenden Kontobeleg nachgewiesen werden. „Ansonsten berücksichtigt das Finanzamt die Aufwendungen nicht.“