EM-Tickets kaufen und verkaufen: Was man beachten muss
Kiel (dpa/tmn) - Wer kurzentschlossen zur Fußball-EM nach Frankreich reisen möchte, hat durchaus noch Chancen auf Tickets für einzelne Spiele. Die Auswahl auf der UEFA-Webseite ist aber sehr eingeschränkt.
Außerdem sollten EM-Reisende aufpassen, keine gefälschten Eintrittskarten zu erwerben.
Viele Fans würden viel Geld ausgeben, bei besonderen Begegnungen dabei zu sein - „das wissen auch Betrüger und verkaufen gefälschte Tickets zu überteuerten Preisen“, warnt Boris Wita von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.
Kurz vor dem Beginn der Fußball-EM waren auf der UEFA-Webseite noch Eintrittskarten zu einzelnen Vorrundenspielen erhältlich, unter anderem für das Eröffnungsspiel Frankreich-Rumänien am 10. Juni in Saint-Denis. Tickets gab es auch noch für Spiele wie Russland-Slowakei, Ukraine-Nordirland und Rumänien-Albanien. In sehr geringer Zahl waren auch Tickets für Spiele der österreichischen Nationalmannschaft gegen Ungarn und Island sowie für die Partien Rumänien-Schweiz, Portugal-Island und Ungarn-Portugal zu bekommen. Eintrittskarten für Begegnungen der deutschen Fußball-Nationalelf waren online nicht mehr zu haben (Stand: 8. Juni, 13.00 Uhr).
Worauf Verbraucher beim Online-Ticketkauf achten sollten und was rechtlich sonst noch gilt, erläutert Verbraucherschützer Boris Wita:
TICKETS SUCHEN: Neben dem offiziellen UEFA-Portal gibt es im Internet viele weitere Ticket-Anbieter. „Ich würde davon abraten, über irgendeine Plattform oder ein allgemeines Verkaufsportal die Karten zu ersteigern“, warnt Wita. Oft seien die Preise überteuert, und es sei nicht klar, ob man damit ins Stadion kommt. Verbraucher sollten stattdessen nur bei autorisierten Tickethändlern nach Karten suchen.
TICKETS VON PRIVAT KAUFEN? Aus Sicht des Verbraucherschützers drohen keine rechtlichen Konsequenzen, wenn man ein EM-Ticket bei einer Privatperson kauft statt beim Veranstalter. Das Weiterverkaufsverbot der UEFA sei nicht zulässig, erklärt Rechtsanwalt Wita und verweist auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes. „Allerdings sollte man den Käufer kennen und ihm vertrauen.“ Stellt sich die Karte als Fälschung heraus, sind der finanzielle Schaden und der Ärger groß, zumal an dem Kauf meist auch Folgekosten hängen, zum Beispiel für die Anfahrt oder das Hotel in Frankreich.
PERSONALISIERTE TICKETS: Sind Eintrittskarten auf einen bestimmten Namen ausgestellt, kann man sie nicht einfach an Dritte weitergeben oder verkaufen. Wer personalisierte Karten aus terminlichen Gründen doch nicht nutzen kann, sollte sich an den Veranstalter wenden. Er kann die Ticket gegebenenfalls auf eine andere Person übertragen. „Sonst geht der Käufer ein sehr hohes Risiko ein“, warnt Wita. Denn es sei fraglich, dass man mit einem Ticket, das auf einen anderen Namen ausgestellt ist, auch ins Stadion hineinkommt.
TICKETS VERKAUFEN? Privatpersonen dürfen einzelne Tickets, die nicht an konkrete Namen gebunden sind, nach Angaben des Verbraucherschützers zwar verkaufen - zum Beispiel wenn sie doch keine Zeit haben, das Spiel in Frankreich zu besuchen. Allerdings dürfen sie nicht wie ein Händler auftreten und massenhaft Tickets anbieten. „Die Grenzen sind hier fließend“, sagt Wita. Entscheidend für die Bewertung sind die Anzahl der Tickets und der exakte Preis, der verlangt wird. Die Karten dürfen nicht überteuert sein.
GEFÄLSCHTE TICKETS: Wer sich ein falsches Ticket hat andrehen lassen, kann gegenüber dem Verkäufer Schadenersatzansprüche stellen. Wer auf Betrüger reinfällt, sollte außerdem eine Strafanzeige stellen, rät Wita. Allerdings sei die Wahrscheinlichkeit, dass die Täter gefasst werden, nicht sonderlich hoch: „Dahinter stecken meist kriminelle Organisationen mit gefälschten Online-Profilen.“