EU-Urteil: Irreführende Werbung ist immer verboten

Luxemburg/Brüssel (dpa) - Irreführende Werbung ist auch dann verboten, wenn der Anbieter sich bemüht hat, Fehler zu vermeiden. So hat jetzt der Europäische Gerichtshof entschieden.

Jede Werbeaussage, die objektiv falsch ist und den Verbraucher in die Irre führt, sei unlauter - selbst wenn das Unternehmen sich mit aller Sorgfalt vertraglich abgesichert habe. Das hat der Europäische Gerichtshof am Donnerstag (19. September) in Luxemburg entschieden (Rechtssache C-435/11).

Im konkreten Fall ging es um den Streit zwischen zwei österreichischen Reisebüros. Das Innsbrucker Reisebüro Team4 Travel, das auf Skiferien für britische Schulklassen spezialisiert ist, hatte in seinem englischen Prospekt behauptet, Zimmer in einem bestimmten Beherbungsbetrieb könnten nur bei ihnen gebucht werden. Von dem Betrieb hatte sich das Reisebüro vorher die Exklusivität vertraglich zusichern lassen. Allerdings nahm der Betrieb auch Buchungen aus einem anderen Reisebüro aus Innsbruck an, das daraufhin Team4 Travel wegen unlauterer Geschäftspraxis verklagte.

Das Landes- und Oberlandesgericht Innsbruck lehnten die Klage ab und verwiesen darauf, dass Team4 Travel seiner beruflichen Sorgfaltspflicht nachgekommen sei und sich per Vertrag die Exklusivität hatte zusichern lassen. Als der Prospekt veröffentlicht wurde, hätte Team4 Travel nicht gewusst, dass auch andere Reisebüros dort buchen konnten.

Die Luxemburger Richter sahen das anders und gaben der Klage recht. Entscheidend sei, ob eine Werbeaussage objektiv falsch sei. Verbraucher müssten sich darauf verlassen können, dass Werbung stimme.